Stromnetze – Bindeglied zwischen Produktion und Verbrauch

Stromnetze - Bild 1

Stromnetze sind als Bindeglied zwischen Produktion und Verbrauch von zentraler Bedeutung, um die Stromversorgungssicherheit zu gewährleisten. Ohne sichere und leistungsfähige Stromnetze drohen Stromausfälle mit schwerwiegenden Auswirkungen auf die Bevölkerung und die Wirtschaft.

Damit rechtzeitig ein bedarfsgerechtes Stromnetz zur Verfügung steht hat der Gesetzgeber folgenden Netzentwicklungsprozess definiert:

Prozess Netzentwicklung

Stromnetze - Bild 2

Rechtliche Grundlagen

Die Regelungen für die Stromnetze stützen sich auf Artikel 91 Absatz 1 der Bundesverfassung (BV), wonach der Bund Vorschriften über den Transport und die Lieferung elektrischer Energie erlässt. Das Stromversorgungsgesetz (StromVG) regelt die wesentlichen Aspekte der Stromversorgung wie etwa die Zuständigkeiten der Netzbetreiber und die Anrechenbarkeit der Kosten. Das Elektrizitätsgesetz (EleG) ist die Grundlage einerseits für die sicherheitstechnischen Anforderungen an elektrische Anlagen und andererseits für die Bewilligungsverfahren für solche Anlagen.

Zuständigkeiten im Bereich Stromnetze

Die Netzbetreiber sind verantwortlich für ein sicheres, leistungsfähiges und effizientes Netz. Für den zuverlässigen und leistungsfähigen Betrieb der Übertragungsnetze (380/220 kV) ist die nationale Netzgesellschaft Swissgrid verantwortlich. Das BFE erstellt einen energiewirtschaftlichen Szenariorahmen als Grundlage für die die Planung der Stromnetze. Zudem ist das BFE zuständig für die Erarbeitung des Sachplan Übertragungsleitungen (SÜL). Für Plangenehmigungen von elektrische Anlagen ist die Genehmigungsbehörde das Eidgenössische Starkstrominspektorat (ESTI) bzw. das BFE, falls das ESTI Einsprachen oder Differenzen nicht ausräumen kann. Die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) ist die staatliche Regulierungsbehörde im Elektrizitätsbereich. Die ElCom überwacht die Einhaltung des Stromversorgungs- und Energiegesetzes und trifft die dazu nötigen Entscheide und erlässt Verfügungen.

Letzte Änderung 22.07.2021

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