Plangenehmigungsverfahren (PGV) für elektrische Anlagen

Wer elektrische Anlagen (z.B. Stromleitungen, Transformatoren- und Schaltstationen) erstellen oder ändern will, benötigt grundsätzlich eine Plangenehmigung. In Ausnahmefällen kann eine elektrische Anlage ohne Plangenehmigung erstellt oder geändert werden.

Genehmigungsbehörde ist das Eidgenössische Starkstrominspektorat (ESTI) bzw. das BFE, falls das ESTI Einsprachen oder Differenzen mit Bundesbehörden nicht ausräumen kann.

Im Plangenehmigungsverfahren (PGV) wird überprüft, ob ein konkretes Bauprojekt den Sicherheitsvorschriften und weiteren gesetzlichen Anforderungen, insbesondere des Umwelt- und Raumplanungsrechts sowie des Natur- und Heimatschutzes, entspricht. Zudem können Betroffene (z.B. Grundeigentümer/innen, Anwohner/innen) ihre Rechte geltend machen.

Mit der Plangenehmigung werden sämtliche zur Realisierung des vorgelegten Projektes erforderlichen Bewilligungen erteilt. Weitere Bewilligungen von Bund oder Kantonen sind nicht erforderlich.

Der Ablauf des PGV ist unterschiedlich, je nachdem, ob das ordentliche oder vereinfachte PGV durchgeführt wird.

Ablauf ordentliches Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen

Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen - Bild 1 d

Letzte Änderung 12.07.2021

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