Bewilligungsverfahren

Ein geologisches Tiefenlager ist eine Kernanlage nach Kernenergiegesetz. Damit es in Betrieb genommen werden darf, sind eine Rahmenbewilligung des Bundesrates und eine Bau- und eine Betriebsbewilligung des UVEK erforderlich.

Rahmenbewilligungsverfahren

Der Sachplan geologische Tiefenlager (SGT) ist den kernenergierechtlichen Bewilligungen des Tiefenlagers vorgelagert. Der Sachplan dient insbesondere als Standortauswahlverfahren, um von der weissen Landkarte Schweiz zu geeigneten Standorten für ein geologisches Tiefenlager zu gelangen. Der Standort des Tiefenlagers selbst wird jedoch nicht im SGT festgelegt. Ab Mitte der dritten Etappe – in der das geologische Standortgebiet namentlich raumplanerisch gesichert werden soll – wird für die gewählten Standorte ein Rahmenbewilligungsverfahren nach Kernenergiegesetz durchgeführt. Mit der Rahmenbewilligung werden die grundsätzlichen, politisch bedeutsamen Fragen entschieden. In erster Linie ist das der Standort, aber auch die ungefähre Lage und Grösse der wichtigsten Bauten sowie bei einem Tiefenlager die maximale Kapazität. Eine Rahmenbewilligung für ein geologisches Tiefenlager kann insbesondere dann erteilt werden, wenn der Schutz von Mensch und Umwelt sichergestellt ist und die geologische Eignung des Standortgebietes bestätigt ist.

Im November 2024 wird die Nagra (Nationale Genossenschaft für die Entsorgung radioaktiver Abfälle) zwei Rahmenbewilligungsgesuche (RBG) beim Bund einreichen: eines für den Standort des Tiefenlagers in Nördlich Lägern und die Oberflächeninfrastruktur (OFI) im Haberstal in der Gemeinde Stadel und eines für die Brennelementverpackungsanlage beim Zwischenlager (Zwilag) in Würenlingen. Die wichtigsten Bestandteile des RBG sind der Sicherheits- und Sicherungsbericht sowie der Umweltverträglichkeitsbericht (UVB). Darin sind Informationen zu den Grundzügen des Projekts, zur voraussichtlichen Strahlenexposition, der Lagerkapazität, zur Langzeitsicherheit des Tiefenlagers sowie zur Einhaltung des Umweltrechts. Das RBG wird nach Einreichung von den Bundesbehörden bezüglich Sicherheit, Raumplanung und Umwelt eingehend überprüft. Anschliessend werden alle Kantone zur Stellungnahme aufgefordert. Danach werden Gesuch und Stellungnahmen öffentlich aufgelegt, wobei alle interessierten Personen Einwendungen gegen das Projekt vorbringen können. Voraussichtlich im Jahr 2029 entscheidet dann der Bundesrat über die Rahmenbewilligung (gleichzeitig mit dem Abschluss von Etappe 3). Dieser Entscheid muss vom Parlament genehmigt werden und untersteht dem fakultativen Referendum auf Bundesebene. Das heisst, es kann dazu eine Volksabstimmung verlangt werden.

Bau- und Betriebsbewilligungen

Das geologische Tiefenlager soll in mehreren Schritten realisiert werden. Wird das Rahmenbewilligungsgesuch bewilligt, liegt der Entscheid im Grundsatz vor. Anschliessend sind wie erwähnt weitere Bewilligungen erforderlich, mit denen das Grossprojekt konkretisiert wird. Dazu gehören die Bau- und Betriebsbewilligungen. Mit der Ausarbeitung der Unterlagen für die Baubewilligung wird eine detaillierte Anordnung und die baureife Ausgestaltung der Bauten erfolgen. Die Pläne der Nagra sehen vor, dass im Untergrund zuerst das Lager für die schwach- und mittelaktiven Abfälle und erst danach das Lager für die hochaktiven Abfälle gebaut wird. Das Lagerteil für schwach- und mittelaktive Abfälle soll ab 2050, der Lagerteil für hochaktive Abfälle ab 2060 in Betrieb genommen werden.

Letzte Änderung 07.11.2024

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