Energieversorgungsunternehmen (EVU) sind gesetzlich dazu verpflichtet, den Strom von unabhängigen Produzenten abzunehmen. Dadurch werden sie mit Mehrkosten belastet, die sich aus der Differenz zwischen dem garantierten Abnahmepreis von durchschnittlich 15 Rappen pro Kilowattstunde und dem marktorientieren Bezugspreis ergeben. Um EVU und Endverbraucher in Regionen mit überproportional hohen Stromeinspeisungen von unabhängigen Produzenten zu entlasten, wurde 2005 die Mehrkostenfinanzierung (MKF) eingeführt. Seit 2009 werden keine neuen Anlagen mehr in die Förderung aufgenommen.
Letzte Änderung 19.04.2023