Mehrkostenfinanzierung

Energieversorgungsunternehmen (EVU) sind gesetzlich dazu verpflichtet, den Strom von unabhängigen Produzenten abzunehmen. Dadurch werden sie mit Mehrkosten belastet, die sich aus der Differenz zwischen dem garantierten Abnahmepreis von durchschnittlich 15 Rappen pro Kilowattstunde und dem marktorientieren Bezugspreis ergeben. Mittels eines neuen Finanzierungmechanismus sollen EVU und Endverbraucher in Regionen mit überproportional hohen Stromeinspeisungen von unabhängigen Produzenten entlastet und die Mehrkosten gleichmässig auf alle Endverbraucher verteilt werden.

Letzte Änderung 16.08.2018

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