Gemäss Energiegesetz (EnG) und Energieverordnung (EnV) vollzieht das Bundesamt für Energie die Bestimmungen über die Anschlussbedingungen für Produzenten von Elektrizität aus erneuerbaren Energien.
Das betrifft insbesondere die Abnahme und Vergütungspflicht gemäss Artikel 15 EnG und Art. 12 EnV, die per 1. Januar 2026 geändert wurden. Wie genau wird in dem Blogbeitrag auf energeiaplus erklärt: Abnahmevergütung und Minimaltarife für Photovoltaik-Anlagen: Was hat der Bundesrat für 2026 beschlossen?