Windenergieanlagen nutzen die kinetische Energie der anströmenden Luft zur Rotation der Flügel. Die auf diese Weise erzeugte mechanische Energie wird von einem Generator in elektrische Energie umgewandelt.
Die erste Windenergieanlage der Schweiz wurde 1986 beim Soolhof (Langenbruck/BL) mit einer Leistung von 28 kW in Betrieb genommen. 2020 gibt es in unserem Land knapp 40 Grossanlagen, die insgesamt rund 140 Gigawattstunden (GWh) Windstrom produzieren. Der grösste Windpark befindet sich auf dem Mont Crosin im Berner Jura bei St. Imier: hier stehen 16 Windturbinen mit einer Gesamtleistung von 37,2 MW. Weitere Grossanlagen stehen u.a. im Rhonetal (VS), bei Entlebuch (LU) und auf dem Gütsch ob Andermatt (UR).
Windenergieanlagen in der Schweiz produzieren zwei Drittel ihres Stroms im Winterhalbjahr, genau dann wenn wir mehr Heizenergie und Strom für die Beleuchtung brauchen. Die Windenergie ist damit eine ideale Ergänzung zu den Wasserkraftwerken und Solaranlagen, die im Sommer am meisten Strom produzieren.
Die Festlegung von geeigneten Gebieten für die Nutzung der Windenergie ist Sache der Kantone. Das Energiegesetz verpflichtet die Kantone, geeignete Gebiete für die Wasser- und Windkraftnutzung in ihren Richtplänen festzusetzen. Mit dem Konzept Windenergie zeigt der Bund auf, wie Interessen, wie z.B. Energieversorgung, Lärmschutz, Natur- und Landschaftsschutz, Zivilluftfahrt, Landesverteidigung usw. von den Kantonen bei ihrer Planung berücksichtigt werden müssen.
Windparks mit einer Produktion von 20 GWh/a oder mehr sind gemäss Energiegesetz von «nationalem Interesse». Wird bei der Planung oder Bewilligung eines Windparks von nationalem Interesse eine Interessenabwägung vorgenommen, so steht das Interesse an der Energieproduktion auf gleicher Stufe wie andere nationale Interessen.