Projektanten von Windenergieanlagen können ab 2025 zwischen einem Investitionsbeitrag oder der gleitenden Marktprämie wählen. Die Anmeldung und Abwicklung erfolgt durch die Pronovo AG. Zudem können ab 2025 Gesuche um einen Projektierungsbeitrag beim Bundesamt für Energie eingereicht werden. Der Projektierungsbeitrag beträgt höchstens 40% der anrechenbaren Projektierungskosten und wird von einem allfälligen Investitionsbeitrag in Abzug gebracht.
Dokumente
Faktenblatt
- Projektierungsbeiträge für Windenergieanlagen. Faktenblatt
(PDF, 208 KB, 01.11.2024) ID: 11931 | 748
- Faktenblatt Investitionsbeiträge für Windenergieanlagen. Version 1.0
(PDF, 179 KB, 23.11.2022) ID: 11172 | 748
Gesuchsunterlagen
- Gesuch um Investitionsbeitrag für Windenergieanlage(n). Version 1.0
(DOCX, 100 KB, 23.11.2022) ID: 11173 | 749
- Investitionsbeiträge für Windenergieanlagen - Vorlage zur Auflistung der Investitionskosten (als Ergänzung zur Wegleitung zur Auflistung der Investitionskosten). Version 1.0
(XLSX, 69 KB, 23.11.2022) ID: 11174 | 749
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Letzte Änderung 20.11.2024