Förderung Photovoltaikanlagen

Einmalvergütungen und die gleitende Marktprämie sind die Instrumente des Bundes zur Förderung von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen). Es gibt Einmalvergütungen für kleine PV-Anlagen (KLEIV, bis zu einer Leistung von 100 kW) und Einmalvergütungen für grosse Anlagen (GREIV, ab 100 kW), welche maximal 30% der Investitionskosten von Referenzanlagen betragen. Für PV-Anlagen ohne Eigenverbrauch gibt es zudem die hohe Einmalvergütung (HEIV) und die gleitende Marktprämie (ab 150 kW). Die HEIV beträgt bis zu bis 60% der Kosten von Referenzanlagen. Ab einer Anlagenleistung von 150 kW werden die HEIV und gleitende Marktprämie in getrennten Auktionen vergeben.

Informationen zum Anmeldeverfahren gibt es auf der Webseite von Pronovo.

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Letzte Änderung 20.11.2024

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