Für Holzkraftwerke und stromproduzierende Biogasanlagen besteht ab 2025 ein Wahlrecht zwischen einem Investitionsbeitrag und der gleitenden Marktprämie. Gesuche sind ab 01.01.2025 bei der Pronovo AG einzureichen. Die Vorlagen für die Einreichung eines Gesuchs bis zum 31.12.2024 um Investitionsbeiträge für Holzkraftwerke und stromproduzierende Biogasanlagen können unter IBB@bfe.admin.ch angefragt werden. Des Weiteren können Holzkraftwerke und stromproduzierende Biogasanlagen einen Betriebskostenbeitrag erhalten. Der Vollzug erfolgt durch die Pronovo AG. Kehrichtverbrennungs- und Schlammverbrennungsanlagen können beim Bundesamt für Energie ein Gesuch um einen Investitionsbeitrag einreichen (Dokumente unterhalb zum Download).
Eine Förderung für Biomethananlagen ist mit der Revision des CO2-Gesetzes bzw. der CO2-Verordnung per 2025 vorgesehen. Die Gesuchsunterlagen dazu werden ab Bundesratsentscheid zur Verordnung auf dieser Webseite aufgeschaltet. Der Zeitpunkt für den Bundesratsentscheid und Inkrafttreten der Verordnung ist noch nicht bekannt, wird aber auf Ende Q2 oder Q3 erwartet.