Förderung Biomasse

Im Rahmen des CO2-Gesetzes können Biomethananlagen einen Investitionsbeitrag beantragen. Der Vollzug erfolgt durch das Bundesamt für Energie (Gesuchsunterlagen unter «Dokumente»).

Im Rahmen des Energiegesetzes können Kehricht- und Schlammverbrennungsanlagen einen Investitionsbeitrag beantragen. Der Vollzug erfolgt durch das Bundesamt für Energie (Gesuchsunterlagen unter «Dokumente»).

Bei Fragen zu den obenstehenden Themen wenden Sie sich bitte an IBB@bfe.admin.ch.

Ebenfalls im Rahmen des Energiegesetzes haben Holzkraftwerke und stromproduzierende Biogasanlagen ein Wahlrecht zwischen der gleitenden Marktprämie oder einem Investitions- und Betriebskostenbeitrag. Der Vollzug erfolgt durch die Pronovo AG. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an info@pronovo.ch.

Dokumente

Referenz-Marktpreis gleitende Marktprämie

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Letzte Änderung 03.04.2025

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