Förderung der erneuerbaren Stromproduktion: Wartezeiten für Photovoltaik-Anlagen deutlich verkürzt
Bern, 22.10.2019 - Im laufenden Jahr konnten insgesamt rund 15'700 Anlagen zur Stromproduktion aus erneuerbaren Energien neu gefördert werden. Mit den 2020 verfügbaren finanziellen Mitteln zur Förderung erneuerbarer Energieanlagen, können die Wartelisten deutlich abgebaut werden. Ab 2020 wird die Wartezeit für die Einmalvergütungen für Photovoltaik-Anlagen auf unter ein Jahr verkürzt.
Einmalvergütung für kleine Photovoltaikanlagen (KLEIV)
Anfang 2019 befanden sich 15'500 Anlagen auf der Warteliste der KLEIV. Bis Ende des Jahres wird die KLEIV an rund 13‘500 dieser Anlagen ausbezahlt, insgesamt 115 Millionen Franken. Ausblick 2020: Bis Ende 2020 wird die KLEIV voraussichtlich für alle Anlagenbetreiber ausbezahlt, die ihr vollständiges Gesuch bis zum 31. Januar 2020 einreichen. Das betrifft rund 18'000 Anlagen mit einer Leistung von etwa 220 MW. Mit einem Fördervolumen von 115 Millionen Franken kann die Wartezeit bis zur Auszahlung der KLEIV auf unter ein Jahr verkürzt werden.
Einmalvergütung für grosse Photovoltaikanlagen (GREIV)
Anfang 2019 befanden sich 4'000 Anlagen auf der Warteliste der GREIV. Bis Ende des Jahres werden rund 1'750 Antragsteller eine GREIV-Verfügungen erhalten. Dies entspricht einem Fördervolumen von insgesamt 180 Millionen Franken. Ausblick 2020: Bis Ende 2020 erhalten voraussichtlich alle Anlagenbetreiber eine GREIV-Zusicherung, die ihr vollständiges Gesuch bis zum 31. Januar 2020 einreichen. Das betrifft rund 820 realisierte Anlagen mit einer Leistung von etwa 210 MW und 1'530 nicht realisierte Anlagen mit einer Leistung von etwa 330 MW. Dafür werden rund 215 Millionen Franken zur Verfügung gestellt. Die Verfügungen werden im ersten Quartal 2020 ausgestellt. Projektanten, die sich 2020 für die GREIV anmelden, müssen weniger als ein Jahr auf die Verfügung warten.
Kostenorientierte Einspeisevergütung (KEV) für Photovoltaik-, Wind-, Kleinwasserkraft-, Biomasse und Geothermie-Anlagen
2019 wurden insgesamt 410 Anlagen in das Einspeisevergütungssystem aufgenommen. Bei den Photovoltaikanlagen wurde die Warteliste bis zu den Anlagen abgebaut, die sich bis und mit 30. April 2012 angemeldet hatten. Bei den übrigen Technologien (Biomasse, Kleinwasserkraft-, Wind- und Geothermie-Anlagen) wurde die Warteliste ebenfalls weiter abgebaut (54 Biomasseanlagen, 68 Kleinwasserkraftwerke, eine Windenergieanlage). Ausblick 2020: Bis Juli 2020 werden noch 147 Photovoltaikanlagen mit einer Leistung über 100 kW (total 41 MW) in das Einspeisevergütungssystem aufgenommen, die bis und mit 30. Juni 2012 angemeldet wurden und für die der Betreiber das Wahlrecht zugunsten der Einspeisevergütung ausgeübt hat. Dies wird das letzte KEV-Kontingent für die Photovoltaik sein. Die Photovoltaik-Warteliste für die Einspeisevergütung wird danach nicht mehr weiter abgebaut. Den Projektanten wird empfohlen, die Einmalvergütung in Anspruch zu nehmen.
Die KEV-Warteliste bei den übrigen Technologien wird auch nicht mehr weiter abgebaut. Es werden keine weiteren Projekte mehr ins Einspeisevergütungssystem aufgenommen, also weder neue Projekte, Projekte auf der Warteliste, noch Projekte, die ab 2018 den Springerstatus erreicht haben.
Investitionsbeiträge für Biomasse-Anlagen
2019 gingen bislang sieben Anträge um einen Investitionsbeitrag für stromproduzierende Klärgas-, Kehrichtverbrennungsanlagen oder für Holzkraftwerke ein. Davon wurden bereits drei Anträge im Umfang von 132‘014 Franken positiv beurteilt. Neue Gesuche können sofort bearbeitet werden. Es besteht keine Warteliste.
Investitionsbeiträge für Kleinwasserkraft-Anlagen (300 kW bis 10 MW)
2019 gingen bisher acht Anträge ein. Bis Ende des Jahres können voraussichtlich Zusicherungen in der Höhe von insgesamt rund 35 Millionen Franken erteilt werden. 2020 werden weitere 30 Millionen Franken für die Erneuerung und Erweiterung von Kleinwasserkraftwerken zur Verfügung stehen. Damit können die bereits eingereichten Anträge sowie die ab 2020 hinzukommenden Anträge berücksichtigt werden.
Investitionsbeiträge für Grosswasserkraft-Anlagen (ab 10 MW)
Am ersten Stichtag 2018 wurden fünf Gesuche eingereicht; drei Anlagen erhielten einen Investitionsbeitrag zugesichert. Es besteht keine Warteliste. Die Mittel 2020 stehen vollumfänglich für neue Gesuche zur Verfügung.
Wie werden die Fördermassnahmen finanziert?
Für die Förderung der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien, Stromeffizienzmassnahmen und Gewässersanierungen bezahlen die Schweizer Stromkonsumentinnen und -konsumenten seit 1. Januar 2018 einen Netzzuschlag von 2,3 Rappen pro Kilowattstunde. Das Geld fliesst in den Netzzuschlagsfonds, aus dem verschiedene Fördermassnahmen finanziert werden (siehe Grafik in der Beilage). Die Höhe der Einspeisevergütung orientiert sich an den Produktionskosten der Anlagen. Bei tiefen Marktpreisen müssen daher mehr Fördermittel aufgewendet werden. Bei höheren Marktpreisen braucht es für die gleiche Anzahl von Anlagen weniger Fördermittel; entsprechend können mehr Anlagen gefördert werden.
Adresse für Rückfragen
Marianne Zünd, Leiterin Medien und Politik BFE, 058 462 56 75
Links
Herausgeber
Bundesamt für Energie
http://www.bfe.admin.ch