Rechtliche Grundlagen

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In der Systematik des Bundesrechts ist die Energie im Kapitel 7 zu finden, unter dem allgemeinen Titel Öffentliche Werke, Energie, Verkehr und Kommunikation. Die wichtigsten Arbeitsgebiete des BFE befinden sich bei den nachfolgenden Rubriken:

Das Energiegesetz und seine Ausführungsverordnung tragen die Nummern 730 und 730.01. Diese beiden Erlasse sind der gesetzliche Rahmen für die Durchführung des Programms «EnergieSchweiz». Die Kernenergie belegt die Nr. 732, die elektrischen Anlagen die Nr. 734, die Rohrleitungen (für Erdgas oder Öl) die Nr. 746.

Das BFE ist in bestimmten Fällen die zuständige Behörde für die Genehmigung der Pläne von Anlagen für den Transport von Energie, so bei den Rohrleitungen (in erster Instanz) und bei elektrischen Leitungen (in zweiter Instanz). Bei letzteren behandelt es jene Pläne, bei denen das Eidgenössische Starkstrominspektorat (Esti) als erste Instanz die Opposition nicht ausräumen konnte. Auf dem Gebiet der Kernenergie erteilt das BFE bestimmte Bewilligungen, namentlich jene, die den Transport von Kernbrennstoffen betreffen.

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