Energierecht

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Hier finden Sie Informationen zu den Rechtsgrundlagen des Bundes im Energiebereich.

Sämtliche Rechtsgrundlagen des Bundes finden Sie zudem in der systematischen Sammlung des Bundesrechts.

In der Systematik des Bundesrechts ist das Thema Energie im Kapitel 7 unter dem allgemeinen Titel Öffentliche Werke, Energie, Verkehr und Kommunikation zu finden.

Die wichtigsten Arbeitsgebiete des BFE befinden sich bei den nachfolgenden Rubriken. Das Energiegesetz und seine Ausführungsverordnung tragen die Nummern 730 und 730.01. Diese beiden Erlasse sind der gesetzliche Rahmen für die Durchführung des Programms «EnergieSchweiz». Die Kernenergie belegt die Nr. 732, die elektrischen Anlagen belegen die Nr. 734, die Rohrleitungen (für Erdgas oder Öl) die Nr. 746.

Die grundlegenden Bestimmungen zur Wasserkraftnutzung finden sich im Wasserrechtsgesetz (Nummer 721.80) und in seinen Ausführungsverordnungen. Die Sicherheit der Stauanlagen ist im Wasserbaupolizeigesetz (Nummer 721.10) und in der Stauanlagenverordnung (Nummer 721.102) geregelt.

Das BFE ist in bestimmten Fällen die zuständige Behörde für die Genehmigung der Pläne von Anlagen für den Energietransport, so bei den Rohrleitungen und bei elektrischen Leitungen. Bei letzteren behandelt es jene Pläne, bei denen das Eidgenössische Starkstrominspektorat als technische Fachbehörde die Opposition nicht ausräumen konnte. Auf dem Gebiet der Kernenergie erteilt das BFE bestimmte Bewilligungen, namentlich jene, die den Transport von Kernbrennstoffen betreffen. Im Bereich der Wasserkraftnutzung übt das BFE die Oberaufsicht aus, leitet die Verfahren zur Konzessionierung von Grenzkraftwerken und beaufsichtigt unmittelbar die grossen Stauanlagen.

Letzte Änderung 20.11.2024

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