Rechnungen und Zahlungsmöglichkeiten

Verpflichtung der Lieferanten zur elektronischen Rechnungsstellung

Am 8. Oktober 2014 hat der Bundesrat beschlossen, die Lieferanten der Bundesverwaltung zur Einreichung von elektronischen Rechnungen (E-Rechnung) zu verpflichten, sofern der Vertragswert 5‘000 Franken übersteigt. Für Kleinbeschaffungen unter diesem Wert können weiterhin Papierrechnungen eingeliefert werden. Diese Verpflichtung wurde per 1. Januar 2016 eingeführt.

Für Lieferanten: E-Rechnung senden

Die E-Rechnung ist die zeitgemässe, einfache und sichere Art der Rechnungsstellung. Anstatt Ihre Rechnung zu drucken und per Post an die Bundesverwaltung zu senden, übermitteln Sie Ihre Rechnungsdaten elektronisch an einen Dienstleister für E-Rechnungen.

Für Kunden: E-Rechnung empfangen

Wir bieten die E-Rechnung an, welche Sie als Rechnungsempfänger mittels Registrierung verlangen können. Sie erhalten damit die Möglichkeit, die E-Rechnung im Online Banking Ihres Finanzinstitutes auf einfache Weise zu bearbeiten oder über verschiedene Kanäle in Ihre Finanzsoftware zu importieren, wo die Weiterverarbeitung erfolgt.

Damit entfällt das Eintippen von Kontodaten, Beträgen und Referenznummern. Mit wenigen Mausklicks können Sie die E-Rechnung im Online Banking prüfen und zur Zahlung freigeben.

Zahlungen

Sie haben folgende Möglichkeiten, die Zahlung ohne Abzug in Schweizer Franken (CHF) bei einem Finanzinstitut mit Sitz im Ausland in Auftrag zu geben:

  • auf das Postcheckkonto 30-519481-5
    Bundesamt für Energie
    CH-3003 Bern
    IBAN CH55 0900 0000 3051 9481 5, SWIFT-Code: POFICHBEXXX
  • an die Schweizerische Nationalbank, Postfach, CH-8022 Zürich
    Kontoinhaber: Eidgenössische Finanzverwaltung, Finanz- und Rechnungswesen, CH-3003 Bern
    BC-Nr. 100
    Konto-Nr. 15100.02902
    IBAN CH71 0011 5001 5100 0290 2; SWIFT: SNBZCHZZ80A
    Mitteilung: zugunsten Konto BFE, 1081
  • mittels Bankcheck an unsere Adresse
https://www.bfe.admin.ch/content/bfe/de/home/das-bfe/rechnungen-und-zahlungsmoeglichkeiten.html