Stromabkommen Schweiz – EU

Die Schweiz ist eng in das Stromsystem ihrer Nachbarländer eingebunden. Das ist physikalisch und geografisch gegeben, aber mit der EU nicht rechtlich abgesichert. Die fehlende Absicherung ist für die Schweiz mit Nachteilen verbunden.

Bereits von 2007 bis 2018 wurden Verhandlungen über ein Stromabkommen mit der EU geführt. Diese wurden aufgrund der damals ungeklärten institutionellen Fragen unterbrochen. Nun sollen die Verhandlungen wieder aufgenommen und die institutionellen Elemente auch im Stromabkommen verankert werden.

Schweizer Akteure sollen künftig gleichberechtigt am europäischen Strombinnenmarkt teilnehmen können. Die Übertragungsnetzbetreiberin Swissgrid soll gleichwertig in die europäischen Prozesse zum Betrieb des Übertragungsnetzes eingebunden werden. Die Kooperation von Schweizer Behörden und Institutionen mit ihren Pendants auf europäischer Ebene soll abgesichert werden. Im Stromabkommen sind zudem Regeln für staatliche Beihilfen und deren Überwachung zu definieren.

Letzte Änderung 08.02.2024

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