Stromabkommen Schweiz – EU

Die Schweiz ist eng in das Stromsystem ihrer Nachbarländer eingebunden. Das ist physikalisch und geografisch gegeben, aber mit der EU nicht rechtlich abgesichert. Die fehlende Absicherung ist für die Schweiz mit Nachteilen verbunden.

2024 verhandelten die Schweiz und die EU über ein Paket zu verschiedenen Bereichen, darunter auch ein Stromabkommen. Am 2. März 2026 haben der Bundespräsident und die Präsidentin der Europäischen Kommission die Abkommen unterzeichnet. Die parlamentarische Phase begann nach der Überweisung der Botschaft ans Parlament im März 2026.

Das Stromabkommen soll zur Stärkung der Versorgungssicherheit und der Netzstabilität sowie der Vereinfachung des Stromhandels beitragen.

Letzte Änderung 25.03.2026

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