Das Bundesamt für Energie BFE fördert mit dem Pilot- und Demonstrationsprogramm (P+D-Programm) die Entwicklung und Erprobung von neuen Technologien, Lösungen und Ansätzen im Bereich der sparsamen und effizienten Energienutzung, der Energieübertragung und -speicherung sowie der Nutzung erneuerbarer Energien. Das P+D-Programm positioniert sich an der Schnittstelle zwischen Forschung und Markt und hat das Ziel, den Reifegrad von neuen Technologien zu erhöhen, um sie letztendlich zur Marktreife zu bringen.
Sowohl Pilot- als auch Demonstrationsprojekte befassen sich mit der Entwicklung und Erprobung von innovativen Energietechnologien. Dadurch werden neue Erkenntnisse zu deren technischen und wirtschaftlichen Eigenschaften generiert. Die Abstufung orientiert sich dabei vor allem an der Technologiereife der Projekte.
Pilotprojekte (P) befinden sich in einer früheren Phase der Entwicklung und zeichnen sich durch ein hohes technisches und finanzielles Risiko aus. Sie dienen typischerweise dazu, die technische Machbarkeit zu erproben und neue, bisher unbekannte Erkenntnisse über den Umgang mit einer Technologie zu gewinnen. Mit Pilotanlagen werden in der Regel Teilsysteme abgebildet und konkrete technische oder wissenschaftliche Fragestellungen untersucht.
Demonstrationsprojekte (D) enthalten in der Regel ebenfalls technische Entwicklungen, sind aber bereits ausgereifter als Pilotprojekte und werden deshalb üblicherweise im Massstab 1:1 realisiert. Dies ermöglicht auch Untersuchungen zu wirtschaftlichen, gesellschaftlichen oder regulatorischen Eigenschaften und liefert Erkenntnisse zu Aspekten wie der Systemeinbindung, der Wirtschaftlichkeit oder der Marktfähigkeit.
Demonstrationsprojekte können ausserdem vom BFE als Leuchtturmprojekte anerkannt werden, wenn diese der Bekanntmachung von neuen, wegweisenden Konzepten und Technologien dienen sowie eine hohe Ausstrahlung entfalten. Ob ein Projekt sich als Leuchtturm eignet, entscheidet das BFE im Rahmen der Evaluation des Gesuches.
Für das P+D-Programm steht im Vordergrund, dass durch die neue Technologie, Lösung oder Ansatz ein substantieller Nutzen für das Energiesystem gemäss den Zielen der Energiestrategie 2050 generiert wird. Wichtige Kriterien für die Förderwürdigkeit von P+D-Projekten sind dabei u.a. ein substantielles Anwendungspotenzial und ein hoher Innovationsgehalt.
Beim Innovationsgehalt wird vor allem die grundsätzliche Neuartigkeit einer Technologie, einer Lösung oder eines Ansatzes bewertet und weniger die Innovation eines allfälligen kommerziellen Produkts. Die neue Technologie soll sich vom Stand der Technik abheben und einen Mehrwert für die Allgemeinheit schaffen.
Damit das energetische Potenzial über die Multiplikation auch tatsächlich ausgeschöpft werden kann, spielt die zukünftige Wirtschaftlichkeit der Technologie sowie Überlegungen, wie und durch wen die künftige Umsetzung am Markt im Anschluss an das Projekt erfolgen soll, eine wichtige Rolle.
Die komplette und detaillierte Kriterienübersicht findet sich in der Vollzugsweisung zur Einreichung und Evaluation von Gesuchen und Finanzhilfen für Energieforschungs-, Pilot- und Demonstrationsprojekte.
Die finanzielle Unterstützung von Projekten durch das Pilot- und Demonstrationsprogramm (P+D-Programm) kann jederzeit beantragt werden. Einzige Einschränkung ist, dass ein offizielles Gesuch mindestens 3 Monate vor Projektstart eingereicht werden muss. Die Einreichung erfolgt in drei Schritten.
Schritt 1: Überprüfen, ob das Projekt die Kriterien für eine Unterstützung durch das P+D-Programm erfüllt (vgl. Vollzugsweisung). Grundsätzlich beträgt die Höhe der Finanzhilfe für P+D-Projekte maximal 50% der nicht amortisierbaren Kosten, d.h. der unwirtschaftlichen Anteile des Projekts.
Schritt 2: Um die Chancen eines offiziellen Gesuchs vorab abzuklären, empfiehlt sich die Einreichung einer informellen Projektskizze. Dazu soll auf 2-3 Seiten das geplante Vorhaben inkl. Inhalt, Zielen, Fragestellungen, erhofften Erkenntnissen, Partnern und Kosten beschrieben werden. Zudem soll auf den Innovationsgehalt und das Anwendungspotenzial des Projekts Bezug genommen werden. Eine Rückmeldung zu den Fördermöglichkeiten erfolgt in der Regel in 1-2 Wochen.
Schritt 3: Einreichung des vollständigen Gesuchs mittels der beiden offiziellen Formulare sowie weiteren relevanten Unterlagen:
- Gesuch um Finanzhilfe – Energieforschungsprogramme und Pilot- und Demonstrationsprogramm (bottom up)
- Finanzbeiblatt zu Projektkosten, Finanzierung und NAK
Projektskizze und offizielles Gesuch sind per E-Mail einzureichen (Kontakt: siehe rechte Spalte).
Das BFE prüft das eingereichte Gesuch auf formeller sowie inhaltlicher Ebene und trifft innerhalb von drei Monaten nach Einreichung des vollständigen Gesuches einen Entscheid. Wird das eingereichte Gesuch gutgeheissen, werden die Modalitäten der Zusammenarbeit mittels Vertrag zwischen den Gesuchsteller/innen und dem BFE vereinbart. Die im Laufe des Projekts gewonnenen Resultate werden grundsätzlich in Form von Zwischen- und Schlussberichten auf der Informationsplattform ARAMIS der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Weitergehende Informationen finden Sie auf unserer «Fragen & Antworten»-Seite. Gerne können Sie sich auch an pilot-demo@bfe.admin.ch wenden. Informationen zu aktuellen und abgeschlossenen Projekten finden Sie unter Links.
Dokumente
Vollzugsweisung
- Vollzugsweisung zur Einreichung und Evaluation von Gesuchen um Finanzhilfe für Energieforschungs-, Pilot- und Demonstrationsprojekte sowie Bewilligung für Sandbox-Projekte
(PDF, 1.1 MB, 20.12.2023) ID: 9952 | 777
Gesuch um Finanzhilfe
- Gesuch um Finanzhilfe für Energieforschungs-, Pilot- und Demonstrationsprojekte und/oder Bewilligung für Sandbox-Projekte
(DOCX, 101 KB, 20.12.2023) ID: 9953 | 198
Finanzbeiblatt zu Gesuch um Finanzhilfe und Finanzrapport
- Finanzbeiblatt zu Gesuch um Finanzhilfe und Finanzrapport: Projektkosten, Finanzierung und nicht-amortisierbare Kosten (NAK)
(XLSX, 92 KB, 20.12.2023) ID: 9954 | 199
Berichtsvorlagen
- Vorlage für Berichte
(DOCX, 303 KB, 26.06.2024) ID: 8169 | 566
- Vorlage für Berichte - Read me
(TXT, 6 KB, 26.06.2024) ID: 11785 | 566
Faktenblätter Pilot- und Demonstrationsprojekte
- Faktenblatt für Pilot- und Demonstrationsprojekte: Kleinwasserkraft
(PDF, 283 KB, 01.11.2019) ID: 8430 | 228
- Faktenblatt Pilot- und Demonstrationsprojekte: Microgrids
(PDF, 104 KB, 01.07.2019) ID: 9778 | 228
- Faktenblatt für Pilot- und Demonstrationsprojekte: Gebäudebereich
(PDF, 39 KB, 15.09.2016) ID: 8425 | 228
- Faktenblatt für Pilot- und Demonstrationsprojekte: Herstellung von biogenen Treibstoffen
(PDF, 38 KB, 15.09.2016) ID: 8428 | 228
- Faktenblatt für Pilot- und Demonstrationsprojekte: Elektrische Maschinen und Fahrzeuge
(PDF, 39 KB, 15.09.2016) ID: 8429 | 228
Letzte Änderung 25.01.2024