Voranfragen

Voranfragen sind Anfragen von kantonalen Behörden im Zusammenhang mit Windenergiegebieten in Richtplänen. Voranfragen werden in der Regel während der Erarbeitung bzw. Revision von Richtplänen auf kantonaler Ebene an den Guichet Unique Windenergie gerichtet, d.h. vor der offiziellen Einreichung beim ARE für die Vorprüfung bzw. Prüfung dieser Richtplanvorlagen.

Wir empfehlen den Kantonen von der Möglichkeit der Voranfrage bereits vor der definitiven Bezeichnung von Windenergiegebieten in ihren Richtplänen Gebrauch zu machen, insbesondere um Luftfahrtsicherheitsaspekte (zivil und militärisch) abzuklären.

Vorgehen

Bevor Sie dem Guichet Unique Windenergie Ihre Voranfrage schicken, empfehlen wir Ihnen einen Blick in die Rubriken «Weitere Informationsquellen» und «FAQ» zu werfen. Dort finden Sie viele nützliche Informationen im Zusammenhang mit Windenergie.

Für die Einreichung Ihrer Voranfrage beim Guichet Unique Windenergie nutzen Sie bitte die elektronische Übermittlung «e-Übermittlung BFE» (nennen Sie als Kontakt/Referenz im BFE den Guichet Unique).

Bitte beachten Sie, dass Ihre Voranfrage an weitere Bundesstellen sowie skyguide weitergeleitet wird.

https://www.bfe.admin.ch/content/bfe/de/home/foerderung/erneuerbare-energien/guichet-unique-windenergie/voranfragen.html