Plangenehmigungen

Für den Netzanschluss eines Windenergieprojekts ist eine Plangenehmigung des ESTI nötig (= Baubewilligung für elektrische Anlagen). Es gibt zwei Typen von Plangenehmigungsverfahren: das ordentliche Verfahren und das vereinfachte Verfahren. Im Normalfall muss für den Netzanschluss von Windenergieanlagen das ordentliche Verfahren durchgeführt werden und mit dem vom Kanton geführten Verfahren (für die Nutzungsplanung bzw. Baubewilligung) koordiniert werden.

Im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens werden verschiedene Bundesstellen durch das ESTI angehört. Die Anzahl der anzuhörenden Bundesstellen ist abhängig von den Eigenschaften des Netzanschlusses. Da alle angehörten Bundesstellen ein Exemplar des Plangenehmigungsdossiers erhalten müssen, variiert die genaue Anzahl an einzureichenden Gesuchexemplaren.

Vorgehen

Im Dokument «Anleitung für Antragstellende» finden Sie alle Informationen, die Sie benötigen, um Ihr Plangenehmigungsgesuch vorzubereiten und einzureichen. Die Formulare, die Sie brauchen, sowie nützliche Links finden Sie weiter unten.

Bitte beachten Sie, dass ein Grossteil Ihrer Daten allen am Guichet Unique beteiligten Stellen via interner Datenbank zugänglich sein werden.

https://www.bfe.admin.ch/content/bfe/de/home/foerderung/erneuerbare-energien/guichet-unique-windenergie/plangenehmigungen.html