Rodungsanhörungen

Um Windenergieanlagen im Wald, bzw. in einer Zone die als Wald gilt, bauen zu dürfen, ist eine kantonale Rodungsbewilligung erforderlich, welche meistens parallel zur Nutzungsplanung geprüft wird. Die Federführung für die Koordination zwischen dem Verfahren für diese Rodungsbewilligung und den anderen Bewilligungsverfahren liegt beim Kanton bzw. der Gemeinde. Wenn die Rodungsfläche grösser als 5000 m2 ist oder über mehrere Kantone verläuft, muss der Kanton das BAFU anhören.

Vorgehen

Die kantonalen Behörden reichen die Unterlagen für die Rodungsanhörung wie bisher direkt beim BAFU ein. Das BAFU informiert den Guichet Unique über die eingegangenen Unterlagen. Die Stellungnahme des BAFU wird jedoch neu durch den Guichet Unique – anstatt durch das BAFU – an die kantonale Behörde geschickt.

https://www.bfe.admin.ch/content/bfe/de/home/foerderung/erneuerbare-energien/guichet-unique-windenergie/rodungsanhoerungen.html