Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz

Gebäudeprogramm

In der Schweiz fallen über 40% des Energieverbrauchs und rund ein Drittel der klimaschädlichen CO2-Emissionen im Gebäudebereich an. Bund und Kantone wollen mit dem Gebäudeprogramm den Energieverbrauch im Schweizer Gebäudepark erheblich reduzieren und den CO2-Ausstoss senken. Dafür richten sie finanzielle Beiträge an energetische Sanierungen von Gebäuden aus. Das Programm wird teilweise über die Erträge der CO2-Abgabe auf Brennstoffen finanziert. Mit der Energiestrategie steht mehr Geld aus der CO2-Abgabe für das Gebäudeprogramm zur Verfügung, womit dieses verstärkt wird.

Steuerliche Anreize für Gebäudesanierungen

Investitionen in energetische Gebäudesanierungen können bereits heute von den Einkommenssteuern abgezogen werden. Mit dem neuen Energiegesetz werden neu die Rückbaukosten für einen Ersatzneubau abzugsfähig. Diese sind zusammen mit den energetischen Investitionskosten neu auch in den zwei nachfolgenden Steuerperioden abziehbar, sofern die Aufwendungen im Jahr, in denen sie angefallen sind, steuerlich nicht vollständig berücksichtigt werden können. Damit sollen mehr Gesamtsanierungen anstelle von Teilsanierungen, die heute steuerlich attraktiver sind, realisiert werden. Gesamtsanierungen sind energetisch sinnvoller.

Emissionsvorschriften für Fahrzeuge

Der Verkehr ist für mehr als einen Drittel des Gesamtenergieverbrauchs und der CO2-Emissionen in der Schweiz verantwortlich. Im Rahmen der Energiestrategie 2050 werden die bestehenden Emissionsvorschriften verschärft. So sollen neu in Verkehr gesetzte Personenwagen bis Ende 2020 durchschnittlich nur noch 95 g CO2/km ausstossen. Die Vorschriften werden zudem auf Lieferwagen und leichte Sattelschlepper ausgeweitet. Diese sollen bis Ende 2020 durchschnittlich noch 147 g CO2/km ausstossen. Beide Massnahmen erfolgen in Übereinstimmung mit dem EU-Recht.

Wettbewerbliche Ausschreibungen

Mit den wettbewerblichen Ausschreibungen werden Programme und Projekte unterstützt, die zu einem sparsameren Stromverbrauch im Industrie- und Dienstleistungsbereich sowie in Haushalten beitragen. Die Förderbeiträge werden über ein Auktionsverfahren vergeben. Dabei kommen Projekte und Programme mit dem besten Kosten-Nutzen-Verhältnis zum Zuge. Die Finanzierung erfolgt über den Netzzuschlag, den die Stromkonsumenten zur Förderung der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz bezahlen. Die Förderbeiträge der wettbewerblichen Ausschreibungen stehen längstens bis im Jahr 2030 zur Verfügung.

Letzte Änderung 11.03.2020

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