Änderungen im Kernenergiegesetz

Verbot neuer Kernkraftwerke

Unter neuem Recht werden der Bau neuer Kernkraftwerke sowie grundlegende Änderungen an bestehenden Kernkraftwerken nicht mehr bewilligt. Die bestehenden Kernkraftwerke dürfen wie bis anhin solange in Betrieb sein, als sie sicher sind. Ob die Bedingungen für den sicheren Betrieb erfüllt sind, entscheidet das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI). Dieses ist eine unabhängige Behörde des Bundes.

Verbot Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente

2003 hatte das Parlament ein Moratorium für die Ausfuhr abgebrannter Brennstäbe zur Wiederaufarbeitung beschlossen, welches bis im Juni 2016 gilt. Unter neuem Recht ist die Ausfuhr abgebrannter Brennelemente zur Wiederaufarbeitung unbefristet verboten.

Letzte Änderung 11.03.2020

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