Massnahmen zum Ausbau der erneuerbaren Energien

Einspeisevergütungssystem

Betreiber von Stromproduktionsanlagen aus Sonnen- oder Windenergie sowie aus Geothermie (Erdwärme) und Biomasse konnten seit 2009 eine Einspeisevergütung beantragen. Diese wird marktnäher ausgestaltet, indem die meisten Produzenten ihren Strom neu direkt am Markt verkaufen müssen. Das Fördersystem ist ausserdem befristet: Einspeisevergütungen für neue Anlagen können nur noch bis Ende 2022 bewilligt werden.

Investitionsbeiträge

Betreiber von kleinen und grossen Photovoltaik-Anlagen können eine Einmalvergütung, einen einmaligen Beitrag an die Investitionskosten der Anlage, beantragen. Diese sogenannte Einmalvergütung deckt höchstens 30 Prozent der Investitionskosten einer vergleichbaren Anlage (Referenzanlage). Auch neue grosse Wasserkraftanlagen (Leistung von mehr als 10 Megawatt) sowie erhebliche Erneuerungen oder Erweiterungen von Wasserkraftanlagen können Investitionsbeiträge erhalten. Die Investitionsbeiträge und Einmalvergütungen) stehen bis Ende 2030 zur Verfügung.

Unterstützung der bestehenden Grosswasserkraft

In der ersten Hälfte der 2010er Jahre waren die Preise auf dem europäischen Strommarkt derart eingebrochen, dass sie die Kosten der meisten schweizerischen Wasserkraftwerke nicht mehr decken konnten. National- und Ständerat beschlossen deshalb, bestehende Anlagen mit einer Marktprämie zu unterstützen. Sie kann für Strom aus Schweizer Grosswasserkraft, der am Markt unter den Gestehungskosten verkauft werden muss, beantragt werden. Die Marktprämie ist bis Ende 2022 verfügbar.

Nationales Interesse

Der Schutz von Natur und Landschaft steht in manchen Fällen in Konflikt mit ihrer Nutzung für die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien. Wenn ein Gericht zwischen den Schutz- und Nutzungsinteressen entscheiden muss, geniessen unter neuem Recht beide Anliegen – Schutz und Nutzen – den Status eines nationalen Interesses. Sie müssen also gleichwertig gegeneinander abgewogen werden.

Bewilligungsverfahren

Bewilligungsverfahren für neue Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien sollen kürzer und einfacher werden. So gilt neu etwa für die Einreichung von Gutachten bspw. der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission eine Frist.

Letzte Änderung 11.03.2020

Zum Seitenanfang

https://www.bfe.admin.ch/content/bfe/de/home/politik/energiestrategie-2050/erstes-massnahmenpaket/massnahmen-zum-ausbau-der-erneuerbaren-energien.html