Anschlussbedingungen für Produzenten von Elektrizität aus erneuerbaren Energien

Gemäss Energiegesetz (EnG) und Energieverordnung (EnV) vollzieht das Bundesamt für Energie die Bestimmungen über die Anschlussbedingungen für Produzenten von Elektrizität aus erneuerbaren Energien.

Fachkontakt
Letzte Änderung 26.07.2021

Zum Seitenanfang

https://www.bfe.admin.ch/content/bfe/de/home/versorgung/stromversorgung/strom-aus-erneuerbaren-energien/anschlussbedingungen-fuer-produzenten-von-elektrizitaet-aus-erneuerbaren-energien.html