FAQ - Herkunftsnachweis und Stromkennzeichnung

TEST-VERSION - FAQ Abraxas

Allgemeines

Wozu dient die Stromkennzeichnung?

Wie kann die Herkunft von Strom ermittelt werden?

Interpretation der Verordnungstexte

Wo ist die Kennzeichnung von Elektrizität gesetzlich geregelt?

Wo sind weitergehende Informationen zu finden?

Wer ist zur Kennzeichnung der Energie verpflichtet?

Kann die Benennung der Energieträger (Wasserkraft, Biomasse, Kernenergie, usw.) abgeändert werden?

Ist die Darstellung zur Kennzeichnung von Elektrizität vorgegeben?

Können die Prozentwerte in der Tabelle zur Kennzeichnung von Elektrizität gerundet werden?

Zu welcher Energieträger-Kategorie gehört die Energiegewinnung aus Kläranlagen?

Ist eine periodische Überprüfung der Elektrizitätsbuchhaltung vorgeschrieben?

Welche Herkunftsnachweise können für die Stromkennzeichnung eingesetzt werden?

Kundeninformation

Ist bei der Tabelle zur Kennzeichnung von Elektrizität eine grafische Darstellung, zum Beispiel als Kuchendiagramm, möglich?

Bis wann müssen Endverbraucher die Stromkennzeichnung spätestens von ihrem Stromlieferanten erhalten?

Muss die Stromkennzeichnung zwingend mit einer Rechnung an den Endkunden versandt werden?

Ist die Deklaration von nicht überprüfbaren Energieträgern weiterhin zulässig?

Muss die Stromkennzeichnung auf der Internetseite des Stromlieferanten publiziert werden?

Wer ist kennzeichnungspflichtig bei freien Endverbrauchern?

Wie werden HKN berücksichtigt, welche Endverbraucher selbst beschaffen?

Können pro Kalenderjahr mehrere Stromkennzeichnungen an die Endkunden versandt werden?

Wie müssen Kunden mit temporären Anschlüssen (z. B. Baustellen, Jahrmärkte, Provisorien etc.) über den Strommix informiert werden?

Muss die Stromkennzeichnung auf der eigenen Internetseite publiziert werden?

Wie müssen Endkunden mit speziellen Elektrizitätsprodukten, z. B. 100% Wasserstrom, informiert werden?

Kann die Stromkennzeichnung zusammen mit weiteren Informationen abgegeben werden?

Elektrizitätsbuchhaltung

Muss ich für die Elektrizitätsbuchhaltung die Elektrizitätsbuchhaltung des BFE verwenden?

Muss zwingend eine Elektrizitätsbuchhaltung geführt werden?

Wie sind Zertifikatsverkäufe an Endkunden durch Mitbewerber in mein Versorgungsgebiet in der Kennzeichnung zu berücksichtigen?

Wo ist die vom BFE vorgeschlagene Elektrizitätsbuchhaltung zu finden?

In welcher Mengeneinheit ist die Elektrizitätsbuchhaltung zu führen?

Was wird in der Elektrizitätsbuchhaltung als "Nicht Endverbraucher" bezeichnet?

Was wird in der Elektrizitätsbuchhaltung als "Endverbraucher" bezeichnet?

Kann die Elektrizitätsbuchhaltung auch in Papierform erstellt werden?

Spezialfragen

Was wird gemacht, wenn keine zeitgenauen Ablesedaten bei der Elektrizitätsbeschaffung oder -verteilung vorliegen?

Wie werden Übertragungsverluste in der Elektrizitätsbuchhaltung berücksichtigt?

Wie wird das Thema Pumpenenergie berücksichtigt?

Wie können zusätzliche Nachweise für einen Energieträger beschafft werden?

Wie ist die eigene Solarstrombörse in der jährlichen Kennzeichnung an Endkunden zu berücksichtigen?

Werden bei der Produktion von Elektrizität in BHKW auch Nachweise generiert?

Wie lange dauert die Aufbewahrungspflicht für die Elektrizitätsbuchhaltung und die entsprechenden Belege?

Kann ein Anlagenbetreiber, der in unserem Versorgungsgebiet produziert, die Herkunftsnachweise für seine Produktion an Dritte verkaufen?

Welche Energiequalität haben Handels- und Grosshandelsgeschäfte?

Was sind Ersatznachweise?

Wie wird der Eigenverbrauch in der Elektrizitätsbuchhaltung berücksichtigt?

Wie kann ich nicht benötigte eigene Nachweise an ein anderes Elektrizitätswerk abtreten?

Ist die Stromkennzeichnung im EU-Raum auch Pflicht?

Sind die Kosten für das Führen der Elektrizitätsbuchhaltung und das Erstellen der Stromkennzeichnung dem Netz oder dem Stromvertrieb zuzurechnen?

Muss auf der Schweizer Stromkennzeichnung, analog wie in Deutschland, die Menge an radioaktivem Abfall vermerkt sein?

Wie muss der Anteil an gefördertem Strom (KEV) ausgewiesen werden?

Produkte- und Lieferantenmix

Worin unterscheiden sich Produkte- und Lieferantenmix?

Kann zwischen Produkte- und Lieferantenmix frei gewählt werden?

Warum dürfen Produkte- und Lieferantenmix nicht beliebig kombiniert werden?

Wie kann dennoch mit geringem Aufwand der Produktemix ausgewiesen werden?

Auf welchen gesetzlichen Grundlagen beruhen Produkte- und Lieferantenmix?

Muss mit der Stromkennzeichnung der Produktemix und der Lieferantenmix kommuniziert werden?

Wie müssen Endkunden mit speziellen Elektrizitätsprodukten, z.B. 100% erneuerbare Energien, informiert werden?

Kann die Stromkennzeichnung zusammen mit weiteren Informationen abgegeben werden?

Wo finde ich weitergehende Informationen?


https://www.bfe.admin.ch/content/bfe/de/home/versorgung/stromversorgung/herkunftsnachweis-fuer-elektrizitaet-und-stromkennzeichnung/faq.html