Ein Teil der Rohrleitungsanlagen, die der Aufsicht des Bundes unterstehen, wurden per 1. April 2013 in den Geltungsbereich der Störfallverordnung (StFV) aufgenommen. Damit soll das Risiko auf nachhaltige Weise auf einem tragbaren Niveau gehalten oder gegebenenfalls auf ein solches gesenkt werden. Ist das Risiko nicht tragbar, ordnet das BFE die erforderlichen zusätzlichen Sicherheitsmassnahmen an, um die notwendige Risikoreduktion zu erreichen.
Dokumente
Vollzug der Störfallverordnung bei Erdgas-Rohrleitungen
- Vollzug der Störfallverordnung bei Erdgas-Rohrleitungen. Konzept für den Vollzug auf Stufe Kurzbericht (Screening) und Risikoermittlung
(PDF, 1.1 MB, 01.03.2018) ID: 9017 | 444
Faktenblatt zum Beurteilungsverfahren – Kurzbericht/Screening
- Vollzug Störfallverordnung im Bereich Rohrleitungsanlagen. Faktenblatt zum Beurteilungsverfahren Kurzbericht/Screening der Rohrleitungsanlagen
(PDF, 88 KB, 19.09.2016) ID: 8412 | 295
Letzte Änderung 05.12.2018