Störfallvorsorge

Ein Teil der Rohrleitungsanlagen, die der Aufsicht des Bundes unterstehen, wurden per 1. April 2013 in den Geltungsbereich der Störfallverordnung (StFV) aufgenommen. Damit soll das Risiko auf nachhaltige Weise auf einem tragbaren Niveau gehalten oder gegebenenfalls auf ein solches gesenkt werden. Ist das Risiko nicht tragbar, ordnet das BFE die erforderlichen zusätzlichen Sicherheitsmassnahmen an, um die notwendige Risikoreduktion zu erreichen.

Letzte Änderung 05.12.2018

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https://www.bfe.admin.ch/content/bfe/de/home/versorgung/aufsicht-und-sicherheit/rohrleitungsanlagen/stoerfallvorsorge.html