Kantone und Gemeinden

Neben dem Bund übernehmen auch Kantone und Gemeinden Aufgaben in der Energiepolitik. Art. 89 der Bundesverfassung weist den Kantonen insbesondere die Verantwortung für Massnahmen zu, die den Verbrauch von Energie in Gebäuden betreffen. Der Bund wiederum ist gehalten, den Anstrengungen der Kantone und Gemeinden Rechnung zu tragen. Bund und Kantone arbeiten in der Energiepolitik eng zusammen.

Kantone

Die Kantone koordinieren ihre Aktivitäten im Energiebereich in der Konferenz Kantonaler Energiedirektoren (EnDK). Sie vereint die kantonalen Regierungsmitglieder, welche in ihren Kantonen für das Dossier Energie verantwortlich sind. Ihr angegliedert ist die Energiefachstellenkonferenz (EnFK), welche fachtechnische Fragen behandelt. Die EnDK hat sich auf gemeinsame «Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich» (MuKEn) geeinigt. Damit sollen die Gesetzgebungen der 26 Kantone namentlich im Gebäudebereich möglichst harmonisiert werden. Daneben hat die EnDK etwa den «Gebäudeenergieausweis der Kantone» (GEAK) geschaffen, ein schweizweit angewendetes Bewertungs- und Beratungsinstrument für Gebäude.

Unterschiedlich ausgestaltet ist in den Kantonen die finanzielle Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien: Zahlreiche Kantone verfügen über eigene Rahmenkredite oder Förderfonds, aus denen Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Ausbau erneuerbarer Energien unterstützt werden. Welche Massnahmen unterstützt werden, ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Soweit sie die Gebäudeenergie betreffen und den Vorgaben des Harmonisierten Fördermodells (HFM) entsprechen, werden die Kantone dafür mit Globalbeiträgen des Bundes unterstützt, die aus der Teilzweckbindung der CO2-Abgabe finanziert werden. Kantone ohne eigenen Förderkredit erhalten lediglich einen Sockelbeitrag vom Bund.

Darüber hinaus kommen den Kantonen weitere Aufgaben in der Energiepolitik zu, so etwa der Erlass und die Durchsetzung von Vorschriften über die Energieeffizienz in Unternehmen, die Festlegung von geeigneten Gebieten für erneuerbare Energien in ihren Richtplänen, die Beratung von Privaten und Unternehmen in Energiefragen, die Bewilligung von Kraftwerksbauten oder die Energieplanung. Sie haben zudem eine wichtige Funktion als alleinige oder Miteigner von Energieunternehmen und – zusammen mit Bund und Gemeinden – eine Vorbildwirkung im Energiebereich.

Städte und Gemeinden

Städte und Gemeinden spielen eine wesentliche Rolle in der schweizerischen Energiepolitik, denn sie haben eine wichtige Vorbildfunktion für die Bevölkerung und Wirtschaft. Gemeinden können (oder müssen in gewissen Kantonen, zumindest ab einer bestimmten Grösse) durch eine räumliche Energieplanung ihre energetische Entwicklung massgeblich steuern. Viele Gemeinden unterstützen ihre Bevölkerung ausserdem mit eigenen Energie-Förderprogrammen. Zudem sind sie für die gemeindeeigenen Energieerzeugungsanlagen sowie für die Umsetzung der kantonalen Vorschriften und des Bundesrechts verantwortlich.

Das Programm EnergieSchweiz des BFE unterstützt Städte und Gemeinden mit finanziellen Mitteln in ihren Aktivitäten, erneuerbare Energien, Energieeffizienz und umweltverträgliche Mobilität im Sinne einer nachhaltigen Energie- und Klimapolitik zu fördern.

Dokumente

ID: 405

Letzte Änderung 28.02.2020

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