Energiepolitik

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Energieartikel, Energiegesetz, CO2-Gesetz, Kernenergiegesetz, das Stromversorgungsgesetz und das Wasserrechtsgesetz sind Teile des Instrumentariums für eine nachhaltige und moderne schweizerische Energiepolitik. Neben den gesetzlichen Grundlagen gehören zur Energiepolitik von Bund und Kantonen aber auch die Bereitstellung von Energieperspektiven sowie Strategien, Umsetzungsprogramme und die Evaluation von energiepolitischen Massnahmen auf kommunaler, kantonaler und bundesstaatlicher Ebene.

Erst im Jahr 1990 wurde die Energiepolitik in der schweizerischen Verfassung verankert. Artikel 89, der Energieartikel, legt fest, dass sich «Bund und Kantone im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für eine ausreichende, breit gefächerte, sichere, wirtschaftliche und umweltverträgliche Energieversorgung sowie für einen sparsamen und rationellen Energieverbrauch einsetzen».

Ab 1990 haben alle Kantone eigene Energiegesetze und energiepolitische Vorschriften erlassen. Das erste Energiegesetz auf Bundesebene trat am 1. Januar 1999 in Kraft.

Nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima im Jahr 2011 hatte der Bundesrat die Energiestrategie 2050 erarbeitet, die unter anderem eine Totalrevision des Energiegesetzes beinhaltete. Am 1. Januar 2018 trat dieses in Kraft, nachdem es 2017 in einer Referendumsabstimmung von der Stimmbevölkerung deutlich angenommen worden war.

Im Juni 2021 hat der Bundesrat das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien verabschiedet. Mit der Vorlage, die eine Revision des Energie- und des Stromversorgungsgesetzes beinhaltet, will er den Ausbau der einheimischen erneuerbaren Energien sowie die Versorgungssicherheit der Schweiz stärken, insbesondere auch im Winter.

Letzte Änderung 11.09.2023

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