TEST-VERSION - FAQ Abraxas
Wie wird die CO2-Zielvorgabe für Grossimporteure und Hersteller berechnet?
Die Zielvorgabe für Grossimporteure wird anhand der folgenden Formel für die gesamte im Referenzjahr neu zugelassene LNF-Flotte eines Grossimporteurs berechnet:
Zulässige spezifische Emission = 186 + a × (Mi,t – Mt-2) g CO2/km.
wobei
186: | Zielwert in Gramm CO2/km |
a: | 0,096, Steigung der Zielwertgeraden |
Mi,t: | durchschnittliches Leergewicht der im Referenzjahr erstmals in Verkehr gesetzten LNF des Importeurs in kg. |
Mt-2: | durchschnittliches Leergewicht der in der Schweiz im vorletzten Kalenderjahr vor dem Referenzjahr erstmals in Verkehr gesetzten LNF in kg. |
Für das Jahr 2024 gilt das durchschnittliche Leergewicht aus dem Jahr 2022, welches 2’117 kg betrug. |
Hinweis: eine definitive Berechnung kann erst nach Abschluss des Referenzjahres vorgenommen werden.
Eine Sanktion wird dann fällig, wenn die massgebenden CO2-Emissionen der Flotte über der individuellen Zielvorgabe liegen.
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Letzte Änderung 02.12.2020