FAQ - CO2-Emissionsvorschriften für Lieferwagen und leichte Sattelschlepper

TEST-VERSION - FAQ Abraxas

Wie wird die CO2-Zielvorgabe für Grossimporteure und Hersteller berechnet?

Die Zielvorgabe für Grossimporteure wird anhand der folgenden Formel für die gesamte im Referenzjahr neu zugelassene LNF-Flotte eines Grossimporteurs berechnet:

Zulässige spezifische Emission = 186 + a × (Mi,t – Mt-2) g CO2/km.

wobei

186: Zielwert in Gramm CO2/km
   
a: 0,096, Steigung der Zielwertgeraden
   
Mi,t: durchschnittliches Leergewicht der im Referenzjahr erstmals in Verkehr gesetzten LNF des Importeurs in kg.
   
Mt-2: durchschnittliches Leergewicht der in der Schweiz im vorletzten Kalenderjahr vor dem Referenzjahr erstmals in Verkehr gesetzten LNF in kg.
   
  Für das Jahr 2024 gilt das durchschnittliche Leergewicht aus dem Jahr 2022, welches 2’117 kg betrug.


Hinweis: eine definitive Berechnung kann erst nach Abschluss des Referenzjahres vorgenommen werden.

Eine Sanktion wird dann fällig, wenn die massgebenden CO2-Emissionen der Flotte über der individuellen Zielvorgabe liegen.

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Letzte Änderung 02.12.2020

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