TEST-VERSION - FAQ Abraxas
Welche Zielwerte gelten?
Das CO2-Gesetz gibt in Art. 10 ein Zielwert für Lieferwagen und leichte Sattelschlepper von 186 g CO2/km nach WLTP-Messverfahren vor. Am 1. Januar 2021 erfolgte im CO2-Vollzug die Umstellung von bisherigen NEFZ-Messwerten auf die realitätsnäheren WLTP-Messwerte. Im Zuge dieser Umstellung wurde der CO2-Zielwert bei PW von 95 Gramm CO2/km auf 118 Gramm CO2-/km angepasst, bei LNF von 147 Gramm CO2/km auf 186 Gramm CO2/km. Damit wird der Tatsache höherer und realitätsnäherer CO2-Messwerte gemäss dem neuen WLT
Letzte Änderung 02.12.2020