FAQ - CO2-Emissionsvorschriften für Lieferwagen und leichte Sattelschlepper

TEST-VERSION - FAQ Abraxas

Digitalisierung CO2-Vollzug

Wie läuft der Prozess der Bescheinigung für KI ab?

Wie erfolgen die Abtretungen?

Was kann der Importeur tun, wenn keine UID vorhanden ist?

Was ändert mit der Digitalisierung des CO2-Vollzugs?

Was sind die Voraussetzungen, damit die Services auf dem eGovernment Portal UVEK genutzt werden können?

Kann ein Nutzer auf dem eGovernment Portal mehrere Grossimporteure verwalten?

Vorgehen für Fahrzeugimporteure

Welches sind die Voraussetzungen um einen Antrag auf Bescheinigung zu stellen?

Welches sind die Voraussetzung für Kleinimporteure, um ein Fahrzeug zum Verkehr zulassen zu können?

Wie geht jemand vor, der sich als Grossimporteur anmelden will?

Was sind Emissionsgemeinschaften?

Grundlegendes zu den CO2-Emissionsvorschriften

Was sind die CO2-Emissionsvorschriften für Lieferwagen und leichte Sattelschlepper?

Wie werden LNF mit einem Leergewicht von über 2'585 kg, die nach dem Abgasmessverfahren für schwere Fahrzegue genehmigt sind, bei den CO2-Emissionsvorschriften berücksichtigt?

Warum werden solche Vorschriften eingeführt?

Welche Fahrzeuge gelten als Lieferwagen resp. leichte Sattelschlepper? Gelten die Vorschriften auch für Wohnmobile?

Was gilt als erstmalige Inverkehrsetzung? Fallen Occasionsfahrzeuge unter die Vorschriften?

Welche Zielwerte gelten?

An wen richten sich die Vorschriften?

An wen richten sich die Vorschriften im Falle von mehrstufigen Fahrzeugen?

Wem wird ein LNF angerechnet, welches vor der Schweizer Erstinverkehrsetzung mehrfach importiert wurde?

Wann ist die Sanktion fällig?

Was passiert mit den erhobenen Sanktionen?

Sanktionsberechnung

Wie wird die CO2-Zielvorgabe für Kleinimporteure berechnet?

Wie wird die CO2-Zielvorgabe für Grossimporteure und Hersteller berechnet?

Die EU kennt Ausnahmeregelungen für Hersteller von Klein- und Nischenmarken. Werden diese Regelungen in der Schweiz ebenfalls angewendet?

Welches sind die massgebenden CO2-Emissionen von Fahrzeugen?

Wie berechnen sich die massgebenden durchschnittlichen CO2-Emissionen der Neuwagenflotte eines Grossimporteurs?

Welche CO2-Emissionen werden bei modifizierten Fahrzeugen berücksichtigt?

Welches ist das massgebende Leergewicht von mehrstufigen Fahrzeugen von Kleinimporteuren?

Was geschieht, wenn ein LNF über keine WLTP-Messwerte verfügt?

Wie berechnet sich die Sanktion für ein einzelnes Fahrzeug?

Wie viel muss man bei Überschreitung der Zielvorgabe bezahlen?

Welche Erleichterungen gelten ab 2025?

Welches Datum ist bei der Sanktionsberechnung massgebend? Was ist das Referenzjahr?

Bekommt der Importeur einen Bonus, wenn er Neufahrzeuge mit weniger als 153.9 g/km CO2-Ausstoss importiert und in Verkehr setzt?

Was ist eine Abtretung eines importierten LNF? Wie kann ein Fahrzeug abgetreten werden?

Unterstehen Fahrzeuge, die zollbefreit sind, auch den CO2-Emissionsvorschriften?


Fachkontakt
Letzte Änderung 02.12.2020

Zum Seitenanfang

https://www.bfe.admin.ch/content/bfe/de/home/effizienz/mobilitaet/CO2-emissionsvorschriften-fuer-neufahrzeuge/lieferwagen-und-leichte-sattelschlepper/faq.html