Gasversorgungsgesetz

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Das Rohrleitungsgesetz aus dem Jahr 1963 enthält für den Gasmarkt lediglich eine Transportpflicht: Sie verpflichtet Netzbetreiber, vertraglich Transporte für Dritte zu übernehmen, wenn dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist und wenn der Dritte eine angemessene Gegenleistung anbietet. Bei Streitigkeiten entscheidet das BFE einzelfallweise über die Verpflichtung des Vertragsabschlusses sowie über die Vertragsbedingungen. Alternativ kann die Wettbewerbskommission (WEKO) den Durchleitungsanspruch gestützt auf das Kartellrecht durchsetzen.

Mit dem Aufbau des Gasbinnenmarktes in der EU ab den 1990er-Jahren stieg in der Schweiz das Interesse von grösseren Industriebetrieben und Händlern, Gas auf europäischen Grosshandelsmärkten einzukaufen und selbst in die Schweiz bis hin zum Verbrauchsort zu transportieren. Rechtsunsicherheiten zu den zahlreichen Einzelheiten, die für die Abwicklung der Transportpflicht relevant sind, führten im Jahr 2012 zum Abschluss der sogenannten Verbändevereinbarung. Sie regelte den Netzzugang für Gaslieferungen an grosse Industriekunden. Den übrigen Endverbraucherinnen und Endverbrauchern räumte sie hingegen keinen Anspruch auf freie Wahl des Lieferanten ein.

Die WEKO hat im Jahr 2020 entschieden, dass auch die kleineren Endverbraucherinnen und Endverbraucher ihren Lieferanten grundsätzlich frei wählen dürfen. Sie hat deshalb zwei Gasnetzbetreiber in der Zentralschweiz wegen einer unrechtmässigen Verweigerung des Netzzugangs gebüsst. Dieser Entscheid ist nur für die beiden Unternehmen verbindlich, hat aber eine Signalwirkung für die ganze Schweiz.

Bis heute gibt es keinen einheitlichen, gesamtschweizerischen Rahmen für einen funktionstüchtigen Wettbewerb. So dürften sich in den verschiedenen Netzgebieten unterschiedliche Bedingungen für die Belieferung durch Dritte etablieren (z.B. bei der Messung oder bei der Prognose und Abrechnung im Rahmen der so genannten Bilanzierung); auch ist der Zugang zum Transportnetz weiterhin im Einzelfall zu lösen und es gibt in der Schweiz vier verschiedene Bilanzzonen.

Das Gasversorgungsgesetz (GasVG), das vom Oktober 2019 bis im Februar 2020 in der Vernehmlassung war, sieht einheitliche, klare Regeln vor, damit ein effizienter Gasmarkt entstehen kann. Der nächste Schritt ist die Überweisung der Botschaft durch den Bundesrat an das Parlament.

Dokumente

Grundlagenstudien zum Gasmarkt

Positionspapier

Präventions- und Notfallpläne der Schweiz für Gas

Speicher für Erdgas, Biogas und Wasserstoff

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Letzte Änderung 21.06.2023

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