Was ist die Energiestrategie 2050?

2007 stützte der Bundesrat seine Energiestrategie auf vier Säulen ab: Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Ersatz und Neubau von Grosskraftwerken zur Stromproduktion (auch Kernkraftwerke) sowie Energieaussenpolitik.

Nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima im Jahr 2011 haben Bundesrat und Parlament den schrittweisen Ausstieg der Schweiz aus der Kernenergie beschlossen. Dieser Entscheid sowie weitere tiefgreifende Veränderungen im internationalen Energieumfeld bedingen einen Umbau des Schweizer Energiesystems. Hierfür erarbeitete der Bundesrat die Energiestrategie 2050.

Am 4. September 2013 unterbreitete der Bundesrat dem Parlament eine Vorlage zur Totalrevision des Energiegesetzes. Das Parlament nahm die Gesetzesvorlage am 30. September 2016 an, die Stimmbevölkerung stimmte ihr in der Referendumsabstimmung vom 21. Mai 2017 deutlich zu. Das neue Recht ist seit dem 1. Januar 2018 in Kraft.

Neben dem Energiegesetz, erfordert die Umsetzung der Energiestrategie 2050 aber auch weitere Anpassungen der gesetzlichen Grundlagen:

Strategie Stromnetze: Zur Weiterentwicklung des Stromnetzes beschloss das Parlament im Dezember 2017 Anpassungen des Elektrizitäts- und des Stromversorgungsgesetzes.

Klimapolitik: Die Schweiz hat sich im Pariser Klimaübereinkommen verpflichtet, ihren Treibhausgasausstoss bis 2030 gegenüber dem Stand von 1990 zu halbieren. Um dies umzusetzen, muss das geltende CO2-Gesetzes für die Zeit nach 2020 total revidiert werden. Die Vorlage wird derzeit im Parlament beraten. Weiter hat der Bundesrat im August 2019 entschieden, dass die Schweiz ab dem Jahr 2050 unter dem Strich keine Treibhausgasemissionen mehr ausstossen soll (Netto-Null Emissionsziel). Damit entspricht sie dem international vereinbarten Ziel, die globale Klimaerwärmung auf maximal 1,5°C gegenüber der vorindustriellen Zeit zu begrenzen.

Revision Stromversorgungsgesetz: Ziel der derzeit laufenden Revision des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) ist die vollständige Öffnung des Strommarktes. Im gleichen Zug soll auch das Energiegesetz angepasst werden. Darin sollen als Begleitmassnahme zur Marktöffnung die Investitionsanreize in die einheimischen erneuerbaren Energien verbessert und damit die Versorgungssicherheit gestärkt werden.

Letzte Änderung 16.03.2020

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