Marktüberwachung

Seit dem 1. Januar 2002 müssen in der Schweiz der Energieverbrauch und weitere Geräteeigenschaften für diverse Haushaltgeräte mit der Energieetikette deklariert werden. Die Energieeffizienzverordnung (EnEV) sieht vor, dass das Bundesamt für Energie (BFE) kontrolliert, ob in Verkehr gebrachte Erzeugnisse den Vorschriften der Verordnung genügen. Mit der Ausführung dieser Kontrollen hat das BFE die Firma Eurofins und das Eidgenössische Starkstrominspektorat ESTI beauftragt. Sie erfolgen in drei Stufen gegliedert: ein allgemeiner Marktcheck, administrative Kontrollen von Prüfberichten sowie Kontrollen der Herstellerdeklarationen.

  • Beim allgemeinen Marktcheck wird untersucht, wie weit die Anwendung der Energieetikette durchgesetzt wird und ob Produkte verkauft werden, welche die geltenden Mindestanforderungen nicht mehr einhalten.
  • In der administrativen Kontrolle wird untersucht, ob die auf der Energieetikette deklarierte Energieeffizienzklasse und andere Kennwerte auf normenkonformen Messungen basieren.
  • In letzter Stufe werden bei einer kleinen Anzahl von Produkten die deklarierten Werte mittels Nachmessung überprüft.
 

Dokumente

Kontrolle von Energieetiketten und Mindestanforderungen bei Elektrogeräten

Vollzugshilfen für die Umsetzung der Vorschriften über Anlagen und Geräte nach der Energieeffizienzverordnung (EnEV)

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Letzte Änderung 15.05.2020

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