Anforderungen für Einzelraumheizgeräte

Einzelraumheizgeräte - Bild 1

Die Energieetikette für mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betriebenen Einzelraumheizgeräte bietet Informationen zur Energieeffizienz und Nennleistung der damit deklarierten Geräte. Elektrische Einzelraumheizgeräte sind nicht in Energieeffizienzklassen eingestuft und haben keine Energieetikette.

Es gelten Mindestanforderungen für Haushalts-Einzelraumheizgeräte mit einer Nennwärmeleistung von höchstens 50 kW sowie gewerbliche genutzten Einzelraumheizgeräte, die eine Nennwärmeleistung (des Produkts oder eines einzelnen Segments) von höchstens 120 kW aufweisen.

Neu sollen elektrische Einzelraumheizgeräte in Zukunft noch weniger Strom verbrauchen. Der Bundesrat hat für diese Geräte strengere Mindestanforderungen als die EU beschlossen. Die neuen Anforderungen gelten per 1. Januar 2024.

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Vollzugshilfe für die Umsetzung der Vorschriften über Anlagen und Geräte nach der Energieeffizienzverordnung (EnEV)

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Letzte Änderung 24.01.2023

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