Anforderungen für Warmwasserbereiter und -speicher

Wassererwärmer und Speicher - Bild 1

Die Energieetikette für Warmwasserbereiter mit einer Wärmenennleistung von höchstens 70 kW bietet Informationen zur Energieeffizienz, zum jährlichen Energieverbrauch und Schallleistungspegel der damit deklarierten Geräte. Beziehungsweise bietet die Energieetikette für Warmwasserspeicher mit einem Speichervolumen von höchstens 500 Litern Informationen zur Energieeffizienz, zu den Warmhalteverlusten und dem Speichervolumen der damit deklarierten Geräte.

Es gelten Mindestanforderungen für Warmwasserbereiter mit einer Wärmenennleistung von höchstens 400 kW sowie Warmwasserspeicher, die einen Speichervolumen von höchstens 2000 Litern aufweisen.

Die Energieeffizienz von Warmwasserbereitern und Speichern wird massgeblich durch eine fachgerechte Installation, Inbetriebnahme und Wartung beeinflusst.

Neu sollen konventionelle elektrisch betriebene Warmwasserbereiter in Zukunft noch weniger Strom verbrauchen. Der Bundesrat hat für diese Geräte strengere Mindestanforderungen als die EU beschlossen. Die neuen Anforderungen gelten per 1. Januar 2024.

Dokumente

Faktenblatt

Vollzugshilfe für die Umsetzung der Vorschriften über Anlagen und Geräte nach der Energieeffizienzverordnung (EnEV)

Berichte

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Letzte Änderung 24.01.2023

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