Das Klima- und Innovationsgesetz (KlG) unterstützt Unternehmen und Branchen auf dem Weg zur Dekarbonisierung. Gemäss Art. 6 des KlG bietet der Bund für Massnahmen zur Anwendung von neuartigen Technologien und Prozessen Finanzhilfen an. Er stellt dafür während sechs Jahren insgesamt 1.2 Milliarden Franken zur Verfügung.
Ein Netto-Null-Fahrplan für Unternehmen oder Branchen ist ein freiwilliges Instrument des Bundes. Förderanträge gemäss Art. 6 müssen allerdings verpflichtend von einem Netto-Null-Fahrplan begleitet werden. Ein solcher Fahrplan basiert auf einer Treibhausgasbilanz und zeigt konkret auf, wie die Emissionen bis spätestens 2050 gesenkt werden sollen. Die detaillierten Grundlagen stehen in der Richtlinie Netto-Null-Fahrpläne (Art. 5 KlG).
Die Finanzhilfen für Projekte und Programme können auf direktes Gesuch oder durch thematische Ausschreibungen vergeben werden. Alle Anforderungen und weitere Informationen finden sich in der Richtlinie zur Förderung von neuartigen Technologien und Prozessen (Art. 6 KlG).