Sachplan geologische Tiefenlager

Die Standortsuche für geologische Tiefenlager ist im Sachplan geologische Tiefenlager geregelt. Sie erfolgt in drei Etappen, in denen die Auswahl der Standortgebiete schrittweise eingeengt wird. Am Schluss jeder Etappe entscheidet der Bundesrat über das weitere Vorgehen. Das Bundesamt für Energie (BFE) trägt die Gesamtverantwortung für das Verfahren. Die Sicherheit von Mensch und Umwelt hat oberste Priorität. Die im Sachplan verankerte Partizipation ermöglicht den frühzeitigen Einbezug der lokalen Bevölkerung, der Gemeinden, der Kantone und des benachbarten Auslands. So wird ein transparentes Verfahren sichergestellt.

Standortsuche für geologische Tiefenlager
(Sachplanverfahren und Rahmenbewilligungsverfahren)
Zeitdauer
Erarbeitung des Konzeptteils SGT unter breitem Einbezug
Dezember 2004
bis April 2008
Etappe 1 (Vorschlag und behördliche Prüfung von sechs möglichen Standortgebieten, Aufbau der regionalen Partizipation) April 2008
bis Dezember 2011
Etappe 2 (Platzierung der Oberflächenanlagen, Mitwirkung der Regionalkonferenzen, Einengung auf mindestens zwei Standortgebiete pro Lagertyp) Dezember 2011
bis November 2018
Etappe 3 (Tiefbohrungen, Erarbeitung Rahmenbewilligungsgesuche, Überprüfung Rahmenbewilligungsgesuche, Festsetzung der Standorte, Erteilung der Rahmenbewilligungen) November 2018
bis Ende 2029
Genehmigung des Bundesratsentscheids zu den Rahmenbewilligungen durch das Parlament und evtl. nachfolgende Volksabstimmung Anfang 2030
bis Ende 2031
Realisierungsplan für das geologische Tiefenlager als Kombilager für schwach- und mittelaktive (SMA) sowie für hochaktive Abfälle (HAA)
(gemäss Entsorgungsprogramm 2021 (NTB 21-01))
Kombilager (SMA+HAA)
Nagra: Bauvorbereitung für die erdwissenschaftlichen Untersuchungen unter Tage (EUU, untertägiges «Felslabor»)
Behörden: Prüfung und Verfahren zu Gesuch EUU, Bewilligungsentscheid
2032 – 2034
Nagra: Bau und Beginn der erdwissenschaftlichen Untersuchungen unter Tage (EUU, untertägiges «Felslabor»)
Nagra: Vorbereitung Baubewilligungsgesuch Lagerteil SMA
2035 – 2039
Behörden: Prüfung und Verfahren zu Baubewilligung Lagerteil SMA, Bewilligungsentscheid
Nagra: Vorbereitung Betriebsbewilligungsgesuch Lagerteil SMA
2040 – 2044
Nagra: Bau Lagerteil SMA
Behörden: Prüfung und Verfahren zu Betriebsbewilligung Lagerteil SMA, Bewilligungsentscheid
Nagra: Vorbereitung Baubewilligungsgesuch Lagerteil HAA
2045 – 2049
Nagra: Inbetriebnahme, Einlagerungsbetrieb Lagerteil SMA 2050 – 2064
Behörden: Prüfung und Verfahren zu Baubewilligung Lagerteil HAA, Bewilligungsentscheid
Nagra: Vorbereitung Betriebsbewilligungsgesuch Lagerteil HAA
2050 – 2054
Nagra: Bau Lagerteil HAA
Behörden: Prüfung und Verfahren zu Betriebsbewilligung Lagerteil HAA, Bewilligungsentscheid
2055 – 2059
Nagra: Inbetriebnahme, Einlagerungsbetrieb Lagerteil HAA 2060 – 2074
Beobachtungsphase (je 50 Jahre für Lagerteile SMA und HAA) 2065 – 2124
Verschluss des Gesamtlagers 2125 – 2126
Langzeitbeobachtung ab 2126

Sachplan

Mit einem Sachplan koordiniert der Bund raumwirksame Aufgaben von nationaler Bedeutung in einem einzelnen Verfahren. Er arbeitet dabei mit den Behörden der Kantone und Gemeinden zusammen und berücksichtigt deren Anliegen.

FAQ

Wie fliessen neue Erkenntnisse ins Verfahren ein?

Das stufenweise Verfahren über einen längeren Zeitraum ermöglicht den steten Einbezug neuer Kenntnisse aus Wissenschaft und Technik. Der Kenntnisstand wird so schrittweise vertieft. Gewisse Entscheidungen können deshalb zu einem späteren Zeitpunkt gefällt werden, z. B. bezüglich der Frage, mit welchem Material die hochaktiven Abfälle umhüllt werden (Stahl oder Kupfer).

Zudem wird ein Tiefenlager schrittweise in Betrieb genommen. Zuerst wird eine kleine, repräsentative Abfallmenge in ein so genanntes Pilotlager eingelagert. Dieses dient der Langzeitüberwachung. Umfassende Kontrollen stellen sicher, dass allfällige ungünstige Entwicklungen frühzeitig erkannt und die notwendigen Massnahmen ergriffen werden können.

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Bleibt trotz dem starren Zeitplan Raum für Anpassungen?

Der Zeitplan ist nicht starr, denn die Verfahrensschritte des Konzeptteils basieren auf optimistischen Annahmen. Der Sachplan legt ein stufenweises Vorgehen vor, wobei zeitliche Anpassungen bei Bedarf vorgenommen werden können und auch schon mehrfach vorgenommen wurden. Das ursprüngliche Ende des Sachplans war auf 2019 angelegt. Das Sachplanverfahren dauert nach heutigem Stand rund 20 statt wie ursprünglich angenommen 10 Jahre.

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Welche Kriterien führen zu einem Standortentscheid und wie ist die Gewichtung?

Bei der Auswahl von Standorten steht das Sicherstellen des langfristigen Schutzes von Mensch und Umwelt an erster Stelle. Diesem Ziel haben sich alle Realisierungsschritte eines geologischen Tiefenlagers, d. h. Standortauswahlverfahren, Erkundung von geologischen Standortgebieten, Projektierung, Bau, Betrieb und letztlich der Verschluss eines geologischen Tiefenlagers unterzuordnen. Während Entscheide zur Sicherheit für sehr lange Zeiträume relevant sind, haben die sozioökonomischen und raumplanerischen Aspekte einen kurz- bis mittelfristigen Einfluss; d. h. sie sind vor allem für die Projekt-, Bau- und Betriebsphase wie auch für die Nachbetriebsphase bis zum Verschluss des Lagers wichtig.

Die Themen Raumnutzung, Ökologie, Wirtschaft und Gesellschaft werden bei einer vergleichbar hohen Sicherheitsbewertung mehrerer Standortgbiete bei der Standortwahl beigezogen.

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Ist das bestehende Zwischenlager (Zwilag) in Würenlingen ausschlaggebend für den künftigen Standort (Jura Ost)?

Nein. Der Vorschlag der Nagra für das Standortgebiet Jura Ost ist wie in allen anderen Standortgebieten anhand der Eigenschaften des Untergrundes und der geologischen Gesamtsituation erarbeitet worden. Die Nähe des geologischen Standortgebiets zum Zwischenlager ist Zufall. Das heisst, dass bei der Entscheidung zur Standortwahl die räumliche Nähe zu Kernkraftwerken oder zum Zwischenlager keine Rolle spielt.

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Kann ein Kanton ein Lager ablehnen?

Nein. Das Parlament hat 2003 die Suche nach einem geologischen Tiefenlager als nationale Aufgabe definiert. Damit kann ein Standort nicht mehr durch das Veto eines Kantons verhindert werden. Die Entsorgung geht alle an und Lösungen müssen von den heutigen Generationen angegangen werden. Ein Abschieben auf spätere Generationen wäre unverantwortlich und widerspricht dem Gesetz.

Mit dem Sachplan geologische Tiefenlager hat man sich für ein an der Sicherheit orientiertes und transparentes Auswahlverfahren für einen Standort entschieden. Ziel des Prozesses ist es, mit Beteiligung der betroffenen Kantone und Regionen, Lagerstandorte festzulegen. Sie sollen nicht nur die Sicherheit gewährleisten, sondern auch akzeptiert werden. Damit die Regionen ihre Bedürfnisse und Interessen ins Verfahren einbringen können, wurde die regionale Partizipation geschaffen.

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Für den Entsorgungsnachweis für hochaktive Abfälle wurde nur das Gebiet um Benken im Zürcher Weinland genauer untersucht. Ist so eine vergleichende Bewertung der drei Standortgebiete überhaupt möglich?

Ja. Das Sachplanverfahren geologische Tiefenlager ist ein schrittweises Verfahren. In jeder Etappe muss ein genügender Kenntnisstand erreicht werden, damit ein Entscheid getroffen wird. Diesen müssen und mussten die Entsorgungspflichtigen darlegen und er wird durch die Aufsichtsbehörden und -gremien geprüft.

Ausgehend von einer weissen Karte Schweiz und gemäss den Vorgaben des Bundes schlug die Nagra in Etappe 1 sechs Gebiete vor. In Etappe 2 mussten die notwendigen Kenntnisse erarbeitet werden, um eine provisorische Sicherheitsanalyse und einen sicherheitstechnischen Vergleich der Standorte durchführen zu können.

In Etappe 3 hat die Nagra die verbliebenen Standortgebiete noch genauer untersucht, u. a. mit Quartär- und Tiefbohrungen (erdwissenschaftliche Untersuchungen). Sie kündigte im September 2022 an, dass sie das geologische Tiefenlager im Standortgebiet Nördlich Lägern und die Brennelement-Verpackungsanlage (BEVA) in der Gemeinde Würenlingen plant und dafür zwei Rahmenbewilligungsgesuche erarbeiten wird. Ob die Gesuche den Anforderungen genügen und die rechtlichen Vorgaben erfüllen, wird durch die Bundesbehörden geprüft. Der Bundesrat entscheidet dann über die Rahmenbewilligung, die danach dem Parlament vorgelegt wird. Der Entscheid untersteht dem fakultativen Referendum.

Der Entsorgungsnachweis, der in Benken erbracht wurde, zeigte, dass eine genügend dicke Gesteinsschicht in der Schweiz grundsätzlich vorhanden ist. Sie schliesst die radioaktiven Abfälle langfristig sicher ein und es ist bautechnisch möglich, in diesem Wirtsgestein ein Tiefenlager zu errichten.

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Fachkontakt
Letzte Änderung 07.11.2024

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