Niederspannungsinstallationen

Die Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV; SR 734.27) regelt die Voraussetzungen für das Arbeiten an elektrischen Niederspannungsinstallationen und die Kontrolle dieser Installationen. Sie gilt für elektrische Installationen, die mit Starkstrom, höchstens jedoch mit 1000 V Wechselspannung oder 1500 V Gleichspannung betrieben werden. Insbesondere fallen Hausinstallationen unter die Bestimmungen der NIV.

Diese elektrischen Installationen müssen nach den anerkannten Regeln der Technik erstellt, geändert, in Stand gehalten und kontrolliert werden. Um diese und weitere grundlegende Anforderungen an die Sicherheit zu gewährleisten, regelt die NIV unter anderem die Voraussetzungen für die Erteilung (und den Widerruf) von Installations- und Kontrollbewilligungen, das Ausführen von Installationsarbeiten sowie deren (erstmalige und periodische) Kontrolle.

Fact-Sheets

Letzte Änderung 15.09.2021

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