Bundesrat verabschiedet Totalrevision des Konzeptteils des Sachplans Übertragungsleitungen (SÜL)

Bern, 21.06.2023 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. Juni 2023 die Totalrevision des Konzeptteils des Sachplans Übertragungsleitungen (SÜL) verabschiedet. Diese war erforderlich, da sich seit der letzten Revision des Konzeptteils die gesetzlichen Rahmenbedingungen massgeblich geändert haben. Die vom Bundesrat bereits genehmigten SÜL-Objektblätter behalten mit dem überarbeiteten SÜL-Konzeptteil ihre Gültigkeit.

Der SÜL ist das Planungs- und Koordinationsinstrument des Bundes für den Aus- und Neubau von Hochspannungsleitungen auf der Spannungsebene 220/380 kV. Er besteht aus dem Konzeptteil und dem Objektteil mit den einzelnen SÜL-Objektblättern. Der Konzeptteil des SÜL enthält allgemeine, für alle Vorhaben gültige Aussagen. Er gibt einen Überblick über die planerischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen und legt Ziele und Planungsgrundsätze fest. Gestützt auf den Konzeptteil verabschiedet der Bundesrat Objektblätter für die einzelnen Leitungsbauvorhaben des Übertragungsnetzes. Diese Festlegungen bilden die Basis für die weitere Planung der Leitungsbauvorhaben und deren Genehmigung im anschliessenden Plangenehmigungsverfahren nach Elektrizitätsgesetz.

Der Konzeptteil des SÜL stammt aus dem Jahr 2001. Seither haben sich die gesetzlichen Grundlagen im Bereich der Stromnetze stark verändert. So ist 2008 das Stromversorgungsgesetz in Kraft getreten, 2009 übernahm Swissgrid als nationale Netzgesellschaft den Betrieb des Übertragungsnetzes, und seit 2019 gelten mit der Strategie Stromnetze weitere neue Regelungen. Dazu gehören unter anderem der neue Netzentwicklungsprozess oder die neuen Vorgaben für das Sachplanverfahren.

Diese Änderungen der Rechtsgrundlagen machten eine umfassende Überarbeitung des Konzeptteils durch das zuständige Bundesamt für Energie (BFE) in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) erforderlich. Involviert in die Arbeiten waren die Raumplanungskonferenz des Bundes (ROK), die Kommission Richtplanung der Schweizerischen Kantonsplanerkonferenz (KPK), die Eidgenössischen Elektrizitätskommission ElCom sowie der ständige Vertreter der Umweltschutzorganisationen in der Begleitgruppe. Die Anhörung der Kantone sowie die Information und Mitwirkung der Bevölkerung fand von November 2021 bis März 2022 statt. Im Allgemeinen wurde die Anpassung des Konzeptteils an die geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen begrüsst. Die Anträge aus den Stellungnahmen sind im Erläuterungsbericht beschrieben.


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