Bundesrat setzt zwei Planungskorridore für die Grimselleitung fest
Bern, 22.02.2023 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. Februar 2023 einer Änderung des Sachplans Übertragungsleitungen (SÜL Objektblatt 203) zugestimmt. Mit dieser Änderung legt er zwei mögliche Planungskorridore für den Ersatz der bestehenden 220 Kilovolt-Übertragungsleitung der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid zwischen Innertkirchen (BE) und Ulrichen (VS) durch eine 380 kV-Leitung fest. Im Falle der rechtzeitigen Realisierung des Projekts Grimselbahn wird die Leitung mit dem Bahnprojekt gebündelt und in einem parallel zum Bahntunnel verlaufenden Kabelstollen errichtet. Andernfalls wird die Leitung in einem Kabelstollen zwischen Innertkirchen und Oberwald verlegt. In beiden Fällen wird die Leitung zwischen Oberwald und Ulrichen als Freileitung realisiert.
Über den Grimselpass führt eine 27 Kilometer lange Höchstspannungsleitung. Sie ist zu einem grossen Teil über 60 Jahre alt und muss ersetzt werden. Im Rahmen der Erneuerung wird gleichzeitig auch eine spätere Spannungserhöhung von heute 220 Kilovolt auf 380 kV vorbereitet. Mit Blick auf die Energiestrategie des Bundes ist die Kapazitätserhöhung nötig, um die wachsende Stromproduktion aus Wasserkraft in den Kantonen Bern, Wallis und Tessin ins Schweizer Mittelland zu transportieren und die Versorgungssicherheit in der ganzen Schweiz langfristig zu stärken. Mit der Festsetzung der Planungskorridore hat der Bundesrat den raumplanerischen Rahmen sowie die Übertragungstechnologie für die nun folgende Ausarbeitung des Bauprojekts fest.
Festsetzung gemäss Empfehlung der Begleitgruppe
Eine vom Bundesamt für Energie (BFE) eingesetzte Begleitgruppe mit Expertinnen und Experten der verschiedenen betroffenen Fachbereiche des Bundes sowie Vertretungen der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz und der Kantone Wallis und Bern hat insgesamt sechs Korridorvarianten überprüft und nach 39 Kriterien zu den Themen «Raumentwicklung», «Umwelt», «Technik» und «Wirtschaftlichkeit» bewertet. Im Mai 2022 gab das BFE die Empfehlung der Begleitgruppe bekannt (siehe Link), die der nun erfolgten Festsetzung durch den Bundesrat entspricht.
Zu den von der Begleitgruppe favorisierten Varianten wurde zwischen 24. Juni 2022 und 23. September 2022 eine Anhörung der Kantone Bern und Wallis sowie die Mitwirkung der Bevölkerung durchgeführt. Die Kantone Bern und Wallis stimmten den vorgeschlagenen Korridoren zu und auch in den übrigen Stellungnahmen stiessen diese grundsätzlich auf breite Zustimmung. Insbesondere wurde die Bündelung der Übertragungsleitung mit einem neu zu errichtenden Grimselbahntunnel in zahlreichen Stellungnahmen begrüsst. Teilweise kritisiert wurde der als Freileitung geplante, rund 4.5 Kilometer lange Leitungsabschnitt zwischen Oberwald und Ulrichen, wo die Grimselleitung an die bestehende Leitung über den Nufenenpass angebunden wird.
Mit beiden vom Bundesrat festgesetzten Planungskorridoren können das Objekt «Grimsel» des Bundesinventars der Moorlandschaften von besonderer Schönheit und nationaler Bedeutung, das Objekt «Berner Hochalpen und Aletsch-Bietschhorn-Gebiet» des Bundesinventars der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN), mehrere Objekte des Bundesinventars der historischen Verkehrswege der Schweiz (IVS) sowie das UNESCO-Welterbeobjekt «Schweizer Alpen Jungfrau-Aletsch» ohne Beeinträchtigung der Schutzziele gequert werden. Überdies können die bestehenden Wohngebiete im Obergoms und das BLN-Objekt «Rhonegletscher mit Vorgelände» entlastet werden, indem die bestehende Leitung zurückgebaut wird. In Guttannen können die auf beiden Talseiten bestehenden Freileitungen entfernt werden. Der Planungskorridor für den Freileitungsabschnitt zwischen Oberwald und Ulrichen wurde so geplant, dass die Wohngebiete bestmöglich geschont werden.
Variante Grimselbahntunnel ist an Bedingungen geknüpft
Derzeit führt die Grimselbahn AG eine Machbarkeitsstudie über einen Eisenbahntunnel durch das Grimselmassiv (Projekt Grimselbahn) durch. Im Ausbauschritt 2035 des strategischen Entwicklungsprogramms Eisenbahninfrastruktur (STEP) ist die Grimselbahn noch nicht beschlossen. Voraussichtlich kann frühestens mit der Botschaft 2026 zu einem nächsten Ausbauschritt über eine allfällige Realisierung dieses Projekts entschieden werden. Vorab müsste das Parlament mit der Botschaft 2023 (Bericht zum Stand der Ausbauprogramme der Bahninfrastruktur und zur Perspektive BAHN 2050) die erforderlichen Projektierungsmittel bewilligen. Die Verbindlichkeit der Festsetzung des Korridors multifunktionaler Tunnel im SÜL wird deshalb an mehrere Bedingungen geknüpft. Dazu gehören die technischen und betrieblichen Minimalanforderungen, die Einhaltung eines Kostendeckungsbeitrages von Swissgrid sowie zeitlich definierte Meilensteine. Sollte eine einzelne Bedingung nicht oder im Verlauf der Zeit nicht mehr erfüllt sein, kann Swissgrid das Bündelungsvorhaben aufgeben und ohne ein weiteres Sachplanverfahren die Variante Korridor Hochspannungsleitung realisieren. Die Übertragungsleitung Innertkirchen-Ulrichen muss gemäss Einschätzung von Swissgrid spätestens im Jahr 2040 in Betrieb gehen können.
Weitere Verfahrensschritte
Swissgrid kann für beide Korridorvarianten Bauprojekte ausarbeiten. Darin werden unter anderem die konkrete Kabel- und Leitungsführung sowie auch die Standorte der Übergangsbauwerke festgelegt und in einem Plangenehmigungsverfahren geprüft und genehmigt. Sofern das Projekt Grimselbahn umgesetzt werden kann, werden die beiden Projekte miteinander koordiniert. In diesem Fall wird das Leitungsbauvorhaben im Rahmen des eisenbahnrechtlichen Plangenehmigungsverfahrens bewilligt werden. Die Leitung kann erst gebaut werden, wenn die entsprechende Plangenehmigung (Baubewilligung) rechtskräftig ist.
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