Planungskorridor für Hochspannungsleitung im Reusstal wird öffentlich aufgelegt

Bern, 28.11.2019 - Die Stromversorgung in den Verbraucherzentren der Regionen Aargau West, Zürich Nord, linkes Zürichsee-Ufer und Zug soll verbessert und langfristig gesichert werden. Dazu plant die Schweizer Übertragungsnetzbetreiberin Swissgrid den Ausbau bzw. den Ersatz der bestehenden, rund 17 Kilometer langen 220-kV-Leitung zwischen Niederwil (AG) und Obfelden (ZH) durch eine 380- kV-Leitung. Bereits Ende August 2016 hatte der Bundesrat im Rahmen des Sachplanverfahrens Übertragungsleitungen (SÜL) das Planungsgebiet für diese Leitung festgesetzt. Im nächsten Schritt geht es nun darum, den Planungskorridor festzulegen. Dazu hat eine vom Bundesamt für Energie (BFE) eingesetzte Begleitgruppe verschiedene von Swissgrid ausgearbeitete Varianten im Rahmen einer umfassenden Güter- und Interessenabwägung bewertet. Das BFE stellt den dabei favorisierten Vorschlag vom 2. Dezember 2019 bis zum 29. Februar 2020 in einem öffentlichen Mitwirkungsverfahren zur Diskussion.

Die Leitung Niederwil-Obfelden ist Teil des Leitungsbauvorhabens Beznau - Mettlen, das vom Bundesrat 2009 als Teil des strategischen nationalen Übertragungsnetzes festgelegt wurde. Die Leitung Beznau-Mettlen ist für die Versorgung im Raum Aargau, Zürich, Innerschweiz von grosser Bedeutung und gehört zu den prioritären Leitungsbauvorhaben von Swissgrid für das „Strategische Netz 2025", mit dem bestehende Netzengpässe entschärft werden sollen.

Ziel ist, die Leitung Niederwil - Obfelden durchgehend auf 380-kV zu verstärken. Im Rahmen des SÜL-Verfahrens hatte der Bundesrat Ende August 2016 das Planungsgebiet dafür festgesetzt (siehe Medienmitteilung vom 31.08.2016). Danach hatte Swissgrid innerhalb dieses Gebiets verschiedene Planungskorridore ausgearbeitet. Diese wurden von einer vom BFE eingesetzten Begleitgruppe, in der auch der Kanton Aargau sowie Umweltorganisationen vertreten waren, diskutiert und bewertet. Die Begleitgruppe hat dabei eine umfassende Güter- und Interessenabwägung vorgenommen und anhand eines Bewertungsschemas sowohl technische als auch raumplanerische, ökologische und wirtschaftliche Aspekte betrachtet. Schliesslich hat sie zuhanden des BFE eine Empfehlung zum Planungskorridor und zur Übertragungstechnologie abgegeben.

Die Begleitgruppe empfiehlt einen Planungskorridor, in dem vom Unterwerk Niederwil bis südöstlich des Siedlungsgebietes der Gemeinde Besenbüren eine Freileitung geplant werden soll. Die Querung der Reuss soll von Besenbüren bis südlich von Jonen als Erdkabelleitung erstellt werden. Von dort bis zur Autobahn nordöstlich von Ottenbach und weiter bis zum Unterwerk Obfelden soll wiederum eine Freileitung geplant werden. Die Standorte der Übergangsbauwerke für die Querung der Reuss und des BLN-Objekts 1305 «Reusslandschaft» sollen dabei unter Berücksichtigung einer optimalen Leitungsführung im Rahmen der weiteren Planung möglichst landschaftsschonend festgelegt werden.

Das BFE schliesst sich der Beurteilung der Begleitgruppe an. Es kommt zum Schluss, dass der vorgeschlagene Planungskorridor zusammen mit der Vorgabe einer Teilverkabelung im Bereich des BLN-Objektes «Reusslandschaft» die Erarbeitung eines Detailprojekts ermöglicht, das sowohl den Anforderungen an die Raumplanung wie auch an den Landschafts- und Umweltschutz genügt, den Anliegen der betroffenen Bevölkerung so weit wie möglich Rechnung trägt und gleichzeitig technisch realisierbar und wirtschaftlich vertretbar ist.

Das BFE gibt nun das «Objektblatt 611- Leitungszug Niederwil - Obfelden» mit dem vorgeschlagenen Planungskorridor vom 2. Dezember 2019 bis 29. Februar 2020 in ein öffentliches Mitwirkungsverfahren, bei dem sich Gemeinden, Verbände und Privatpersonen äussern können.

Sachplanverfahren Übertragungsleitungen (SÜL): Ablauf in zwei Phasen

Das Sachplanverfahren ist bundesrechtlich geregelt. Es bezweckt, der Projektantin Swissgrid einen Raum festzusetzen, in dem diese ein Detailprojekt ausarbeiten kann, das möglichst wenige Konflikte mit den Anliegen von Raumplanung, Umwelt und Mensch schafft.

Phase 1: Für die Leitung wird ein grossräumiges Planungsgebiet festgelegt (eine Region, ein Tal, eine Geländekammer). Innerhalb dieses Planungsgebiets müssen verschiedene Planungskorridore möglich sein. Dazu schlägt die Projektantin dem BFE ein oder mehrere Planungsgebiete vor. Eine vom BFE eingesetzte Begleitgruppe diskutiert die Vorschläge und arbeitet eine Empfehlung aus. Das BFE prüft diese, führt dazu eine öffentliche Anhörung durch und legt dem Bundesrat schliesslich dasjenige Planungsgebiet vor, das den verschiedenen Ansprüchen am besten genügt. Der Bundesrat setzt dann das Planungsgebiet im SÜL fest. Für die Leitung Niederwil - Obfelden geschah dies am 31. August 2016.

Phase 2: Die Projektantin erarbeitet innerhalb des festgesetztes Planungsgebiets verschiedene Planungskorridore. Das BFE legt diese Vorschläge wiederum einer Begleitgruppe vor, welche eine Empfehlung zum Planungskorridor und zur Übertragungstechnologie (Erdkabel oder Freileitung) erarbeitet. Das BFE prüft diese, führt dazu eine öffentliche Anhörung durch, überarbeitet die SÜL-Dokumente falls erforderlich aufgrund der Stellungnahmen und beantragt dem Bundesrat schliesslich die Festsetzung desjenigen Planungskorridors, der den verschiedenen Ansprüchen am besten genügt. Der Bundesrat setzt dann den Planungskorridor und die Übertragungstechnologie (Erdkabel oder Freileitung) im SÜL fest.

Detailprojekt: Im Anschluss an die Festsetzung des Planungskorridors und der Übertragungstechnologie erarbeitet die Projektantin ein Detailprojekt (Bauprojekt). Damit wird das ordentliche Plangenehmigungsverfahren (Baubewilligung) eröffnet. Die Leitung kann erst gebaut werden, wenn der Plangenehmigungsentschied rechtskräftig ist.


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