Bundesrat setzt Planungsgebiet für Übertragungsleitung Niederwil - Obfelden fest

Bern, 31.08.2016 - Der Bundesrat hat heute das Planungsgebiet für die Übertragungsleitung zwischen dem Unterwerk Niederwil (Kanton Aargau) und dem Unterwerk Obfelden (Kanton Zürich) im Sachplan Übertragungsleitungen (SÜL) festgesetzt. Damit können nun mögliche Leitungskorridore für den Ausbau und Ersatz der bestehenden rund 17 Kilometer langen 220 kV-Leitung durch eine 380 kV-Leitung beginnen. Der Leitungszug Niederwil-Obfelden ist Teil des Leitungsbauvorhabens Beznau – Mettlen, das vom Bundesrat 2009 als Teil des strategischen nationalen Übertragungsnetzes festgelegt wurde. Zudem gehört der Leitungszug zu den neun prioritären Leitungsbauvorhaben der Swissgrid für das „Strategische Netz 2025“, die unabhängig von der Energiestrategie 2050 dringend realisiert werden müssen, um bestehende Netzengpässe zu entschärfen.

Die bestehende, in den 1950er Jahren erbaute 220 kV-Leitung zwischen den Unterwerken Beznau (Kanton Aargau) und Mettlen (Kanton Luzern) versorgt grosse Teile der Kantone Aargau und Zürich mit Strom. Der Stromverbrauch ist seit der Erstellung stark gestiegen, so dass das Übertragungsnetz in dieser Region seine Leistungsgrenze erreicht hat und dringend verstärkt werden muss.

Der Umbau der Leitungsabschnitte zwischen den Unterwerken Beznau, Birr und Niederwil sowie zwischen Obfelden und Mettlen ist bereits erfolgt oder steht kurz vor der Realisierung. Ebenso wurden zwei Teilabschnitte im Rahmen von Strassenbauprojekten (Umfahrung Bremgarten und Autobahn A4 in Obfelden/Affoltern) bereits realisiert. Mit dem vorliegenden Leitungsbauvorhaben zwischen Niederwil und Obfelden soll nun der durchgängige Ausbau auf 380 kV erreicht werden.

Versorgungssicherheit wird verbessert

Mit der neuen Leitung wird die Versorgungssicherheit der Regionen Aargau West, Zürich Nord und linkes Zürichseeufer/Zug verbessert. Weiter wird dadurch die grenzüberschreitende Netzkapazität im Norden der Schweiz erhöht sowie eine Entlastung der Nord-Süd-Leitungsachse Laufenburg-Gösgen-Mettlen erreicht. Durch die verbesserte Vermaschung auf Netzebene 1 wird zudem die Sicherheit bei Leitungsausfällen verstärkt.

Zweistufiges Verfahren im Sachplan Übertragungsleitungen (SÜL)

2012 hat das Bundesamt für Energie (BFE) auf Antrag der Swissgrid AG das Netzbauprojekt Niederwil – Obfelden im Sachplanverfahren neu gestartet. In einem ersten Schritt wurde nun das Planungsgebiet festgelegt. In einem zweiten Schritt sollen in diesem Planungsgebiet verschiedene Korridorvarianten für den Leitungsverlauf geprüft werden.

Planungsgebiet

Eine Begleitgruppe hat das Vorhaben beurteilt. Sie kam zum Schluss, dass das vorgeschlagene Planungsgebiet für die Realisierung einer 380 kV-Übertragungsleitung am besten geeignet ist. Das Gebiet erlaubt die Erarbeitung von Planungskorridoren sowohl für eine Freileitung, eine Kabelleitung oder eine teilverkabelte Leitung. So soll insbesondere im Bereich des BLN-Objektes 1305 „Reusslandschaft“ für die Querung der Reuss eine Kabellösung geprüft und eine Bündelung mit anderen, die Reuss querenden Leitungen tieferer Spannung angestrebt werden.

Mit dem heutigen Bundesratsbeschluss wurde der Sachplan Übertragungsleitungen (SÜL) angepasst und das von der Begleitgruppe vorgeschlagene Planungsgebiet im Bereich des Reusstals zwischen Niederwil und Affoltern a.A. und des Bünztals/Freiamts zwischen Wohlen und Beinwil/Mühlau im Objektblatt 611 des SÜL verbindlich festgesetzt.

Anhörung durchgeführt

Die Anhörung mittels öffentlicher Auflage der SÜL-Dokumente beim BFE und in den Kantonen Aargau und Zürich erfolgte von Januar bis April 2015. Der Kanton Aargau führte mit den gleichen Unterlagen eine Vernehmlassung für eine Anpassung des kantonalen Richtplanes durch. Zum kantonalen Richtplan- sowie zum SÜL-Verfahren gingen im Kanton Aargau 23 Stellungnahmen ein. Aufgrund der Ergebnisse schlug der Kanton Aargau den Einbezug des Bünztals ins Planungsgebiet vor und setzte dies im Dezember 2015 im kantonalen Richtplan fest. Im Kanton Zürich war keine Anpassung des Richtplans notwendig und es gingen keine Stellungnahmen zum SÜL-Verfahren ein.

Die in der Anhörung eingereichten Anliegen wurden, soweit zum jetzigen Zeitpunkt bereits umsetzbar, aufgenommen. Anträge zur konkreten Leitungsführung oder zur Frage «Freileitung oder Verkabelung» können erst bei der Festsetzung des Planungskorridors und später im Plangenehmigungsverfahren behandelt werden.

Nächste Schritte

Swissgrid wird nun innerhalb des vom Bundesrat festgesetzten Planungsgebietes mögliche Leitungskorridore ausarbeiten, die im Rahmen des weiteren SÜL-Verfahrens durch die Begleitgruppe geprüft werden. Diese wird anschiessend eine Empfehlung für die Festsetzung eines Planungskorridors sowie für eine entsprechende Übertragungstechnologie (Freileitung oder Kabel) aussprechen. Gestützt auf diese Empfehlung wird das BFE anschliessend dem Bundesrat einen Planungskorridor zur Festsetzung beantragen.


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