Nagra legt Vorschläge zur Konkretisierung der Oberflächeninfrastrukturen für geologische Tiefenlager vor

Bern, 09.05.2019 - In der laufenden dritten und letzten Etappe des Sachplanverfahrens, mit dem nach Standorten für geologische Tiefenlager für radioaktive Abfälle in der Schweiz gesucht wird, muss unter anderem festgelegt werden, wo welche Anlagen an der Oberfläche gebaut werden sollen. Die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) hat heute ihre Vorschläge zur Platzierung der Oberflächeninfrastrukturen vorgelegt. Diese Vorschläge werden in den nächsten rund eineinhalb Jahren von den Regionalkonferenzen in den drei potenziellen Standortgebieten Jura Ost, Nördlich Lägern und Zürich Nordost diskutiert.

Auftrag des Bundesrats

In Etappe 2 der Standortsuche wurde der ungefähre Ort für den Hauptzugang (Oberflächenanlage OFA) festgelegt. In der laufenden Etappe 3 geht es um die Platzierung der Nebenzugangsanlagen (NZA), die dem Bau und Betrieb sowie der Lüftung dienen. Gemäss Entscheid des Bundesrats zum Abschluss von Etappe 2 (siehe Medienmitteilung vom 22.11.2018) muss die Nagra in Etappe 3 Areale für Nebenzugangsanlagen vorschlagen. Dabei sollen die Lage der Standortareale, die Verteilung der Bau- und Betriebsaktivitäten zwischen den einzelnen Arealen und die Ausgestaltung der Oberflächeninfrastrukturen so optimiert werden, dass sie die Anliegen der Standortregion soweit möglich berücksichtigen und die Ziele der Raumplanung und des Umweltschutzes bestmöglich erreicht werden können. Dabei kann die Nagra in Zusammenarbeit mit den Regionalkonferenzen und den Standortkantonen auch die Platzierung der Verpackungsanlagen ausserhalb der jeweiligen Standortregion prüfen.

Wo können Nebenzugangsanlagen gebaut werden?

Die Frage der Platzierung der Nebenzugangsanlagen beginnt im Untergrund: Der Haupterschliessungsbereich (HEB) bezeichnet das Gebiet, in dem die unterirdischen Lagerfelder aus geologischer und technischer Sicht gut erschlossen werden können. An der Oberfläche über diesem HEB bezeichnet ein Perimeter, wo Nebenzugangsanlagen geplant und gebaut werden können. Diese «NZA-Perimeter» hat die Nagra Ende Januar 2019 bekannt gegeben.

Heute hat die Nagra ihre konzeptionellen Vorschläge für die Platzierung und Funktionszuteilungen der Infrastrukturen an der Oberfläche innerhalb dieser NZA-Perimeter veröffentlicht. Wie im Bundesratsentscheid vorgesehen, werden auch Möglichkeiten der Platzierung der Verpackungsanlagen ausserhalb der Standortregion zur Diskussion gestellt.

Weiteres Vorgehen

Die Vorschläge der Nagra werden nun von den Regionalkonferenzen diskutiert. Die Stellungnahmen der Regionalkonferenzen und die Positionen der Standortkantone sollen bis Anfang 2021 vorliegen. Sie fliessen dann in die Planungsstudien der Nagra ein, mit denen diese die Oberflächeninfrastrukturen weiter konkretisieren wird.

Die Regionalkonferenzen werden an ihren Vollversammlungen in den nächsten Wochen im Detail über die Vorschläge der Nagra informiert. Sie finden wie folgt statt: Jura Ost: 9. Mai 2019; Nördlich Lägern: 18. Mai 2019; Zürich Nordost: 11. Mai 2019.

Entsorgung der radioaktiven Abfälle in der Schweiz

Das Kernenergiegesetz schreibt vor, dass die in der Schweiz anfallenden radioaktiven Abfälle grundsätzlich in der Schweiz und in geologischen Tiefenlagern entsorgt werden müssen. Der vom Bundesrat 2008 genehmigte Konzeptteil zum Sachplan geologische Tiefenlager regelt die Standortsuche. Sie verläuft in drei Etappen.

In Etappe 1, die von 2008 bis 2011 dauerte, wurden die geologischen Standortgebiete Jura Ost, Jura-Südfuss, Nördlich Lägern, Südranden, Wellenberg und Zürich Nordost für die geologische Tiefenlagerung durch den Bundesrat als geeignet bezeichnet.

In Etappe 2 (2011 bis 2018) untersuchte die Nagra die sechs Standortgebiete. Die Regionalkonferenzen brachten sich mit Stellungnahmen ein, die Standortareale für die Oberflächenanlagen wurden bezeichnet und es wurde eine soziökonomisch-ökologische Wirkungsstudie (SÖW) durchgeführt.

In Etappe 3 werden die verbliebenen Standorte vertieft untersucht und miteinander verglichen. Gestützt darauf wird die Nagra Rahmenbewilligungsgesuche für Tiefenlager einreichen. Dies wird voraussichtlich gegen Ende 2024 erfolgen. Nach Prüfung durch die zuständigen Bundesstellen und einer Vernehmlassung kann der Bundesrat die entsprechenden Rahmenbewilligungen erteilen und die Standorte für geologische Tiefenlager festlegen. Er unterbreitet die Rahmenbewilligungsentscheide der Bundesversammlung zur Genehmigung. Der Beschluss über die Genehmigung einer Rahmenbewilligung, mit dem im Zeitraum um 2030 gerechnet wird, untersteht dem fakultativen Referendum.

Nach der Rahmenbewilligung werden im Standortgebiet erdwissenschaftliche Untersuchungen unter Tage durchgeführt (Errichtung eines «Felslabors»). Mit Experimenten werden wichtige Erkenntnisse für den Bau des Lagers gewonnen. Danach kann ein Baubewilligungsgesuch und später ein Betriebsbewilligungsgesuch eingereicht werden. Ausgehend von der heutigen Planung wird ein SMA-Lager ab 2050 und ein Lager für HAA-Abfälle ab 2060 in Betrieb gehen können.


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