Strengere Effizienzkriterien für Neuwagen

Bern, 01.02.2010 - Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK verschärft die Energieeffizienz-Kategorien der Energieetikette für Personenwagen. Die Anpassung erfolgt im Rahmen der gemäss Energieverordnung vorgeschriebenen periodischen Überprüfung. Durch die Verschärfung wird garantiert, dass erneut nur ein Siebtel aller Neuwagenmodelle in die beste Effizienz-Kategorie A fällt. Die neuen Regelungen gelten ab dem 1. Juli 2010.

Seit März 2003 muss die Energieetikette für Personenwagen gut sichtbar bei jedem zum Verkauf angebotenen Neuwagen angebracht sein. Die Energieetikette unterteilt die Personenwagen in sieben Effizienzkategorien von A bis G: A steht für ein energieeffizientes, G für ein vergleichsweise ineffizientes Fahrzeug. Daneben enthält die Etikette Angaben zum Treibstoffverbrauch, zu den CO2-Emissionen sowie zum Vorhandensein eines Partikelfilters bei Dieselfahrzeugen und ermöglicht so den bewussten Einbezug dieser Faktoren beim Autokauf.

Verschärfung der Energieeffizienz-Kategorien

Die Energieetikette muss regelmässig dem neusten Stand der Technik angepasst werden, da sonst der Anteil an Fahrzeugen in der besten Effizienz-Kategorie A ständig zunehmen würde. Die Überprüfung und die allfällige Verschärfung der Energieeffizienz-Kategorien werden alle zwei Jahre vom UVEK durchgeführt. Die letzte Anpassung erfolgte 2008. Die aktuelle Anpassung basiert auf dem aktuellen Datenstand der Typengenehmigungen und garantiert, dass erneut nur ein Siebtel aller Neuwagenmodelle in die beste Effizienz-Kategorie A fällt. Die neuen Grenzen der Effizienz-Kategorien sind in der Verordnung des UVEK über Angaben auf der Energieetikette von neuen Personenwagen (VEE-PW) festgelegt und gelten ab dem 1. Juli 2010.

188 Gramm CO2 pro Kilometer

Auf der Energieetikette muss auch der Durchschnittswert der CO2-Emissionen aller angebotenen Neuwagen ausgewiesen werden. Dieser lag bisher bei 204 Gramm CO2 pro Kilometer. Durch verbesserte Motoren sind Treibstoffverbrauch und CO2-Emissionen von Neuwagen in den letzten zwei Jahren jedoch stark gesunken, so dass der durchschnittliche CO2-Ausstoss für die Neuwagen-Modelle in der Schweiz neu bei 188 g/km liegt. Ermöglicht werden die rasanten technischen Fortschritte unter anderem durch den von der Europäischen Union festgelegten Zielwert von 130 g CO2/km: Bis 2015 sollen alle in der EU in Verkehr gesetzten Neuwagen diesen Durchschnittswert erreichen. Die Schweiz profitiert von den so ausgelösten technischen Innovationen, da immerhin rund 70% aller Neuwagen-Importe aus dem EU-Raum stammen. Der Bundesrat möchte den Zielwert von 130 g CO2/km bis 2015 auch in der Schweiz einführen: Am 20. Januar 2010 hat er eine entsprechende Vorlage als indirekten Gegenvorschlag zur „Volksinitiative für menschenfreundlichere Fahrzeuge" (Offroader-Initiative) zuhanden des Parlaments verabschiedet.

Weiterentwicklung der Energieetikette zur Umweltetikette

Als eine der Massnahmen des Aktionsplans gegen Feinstaub vom Januar 2006 hat das UVEK die Überführung der Energieetikette in eine Umweltetikette vorbereitet. Die entsprechende Verordnung, die den bisherigen Anhang 3.6 der Energieverordnung ablösen soll, wird voraussichtlich im Frühling 2010 vom Bundesrat behandelt. Sie soll per 1. August 2010 eingeführt werden. Für die Umweltetikette werden andere Kategoriengrenzen und Durchschnittswerte gelten, als für die Energieetikette. Diese werden rechtzeitig bekannt gegeben und per 1. August 2010 mit einer Übergangsfrist bis Ende 2010 in Kraft gesetzt. Bis Ende 2010 wären dann beide Etiketten in Gebrauch, ab 2011 nur noch die Umweltetikette. 


Adresse für Rückfragen

Marianne Zünd, Leiterin Kommunikation BFE, 031 322 56 75 / 079 763 86 11



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