TEST-VERSION - FAQ Abraxas
Wie viel muss man bezahlen?
Der Hersteller oder Importeur muss dem Bund im Referenzjahr 2025 für jedes Gramm CO2/km, ab einer Zielwertüberschreitung von 0.1 Gramm, 95 Franken bezahlen. Die Beträge werden für jedes Jahr neu festgelegt. Dabei werden die in der Europäischen Union geltenden Beträge und der Wechselkurs berücksichtigt (Art. 13 CO2-Gesetz).
Letzte Änderung 01.01.2024