TEST-VERSION - FAQ Abraxas
Wie geht jemand vor, der sich als Grossimporteur anmelden will?
Ein Importeur kann sich auf das eGovernment Portal UVEK (www.uvek.egov.swiss) als Grossimporteur anmelden.
Grossimporteure, die im Jahr vor dem Referenzjahr 50 Personenwagen oder mehr über ihre Neuwagenflotte abgerechnet haben, sind im Referenzjahr automatisch beim Bundesamt für Energie erneut provisorisch als Grossimporteur registriert (Art. 18 Abs. 2 CO2-Verordnung). Umfasst die Flotte am Ende des Referenzjahrs weniger als 50 PW, so gilt der Importeur als Kleinimporteur und muss folglich über jeden PW einzeln abrechnen (Art. 18 Abs. 4 CO2-Verordnung).
In diesem Fall muss er sich beim BFE erneut als Grossimporteur anmelden, wenn er im Referenzjahr erneut provisorisch als Grossimporteur behandelt werden will. Die Anmeldung erfolgt über das eGovernment Portal UVEK . Diese Anmeldepflicht gilt gleichermassen für Importeure, die im Jahr vor dem Referenzjahr beim BFE nicht als Grossimporteur registriert waren und sich für das Referenzjahr neu als Grossimporteur registrieren möchten. Die Behandlung als Grossimporteur gilt jeweils für das ganze Referenzjahr. Voraussetzung für die Anmeldung ist, dass der Importeur über eine Unternehmensidentifikationsnummer (UID) verfügt.
Die Abrechnungsmodalität, über den Durchschnitt bei 50 PW oder mehr (Flottenabrechnung Grossimporteur) oder individuell über jeden einzelnen PW (Einzelabrechnung Kleinimporteur), wird für sämtliche beim BFE registrierten Grossimporteure gleichermassen einzig auf Basis der Anzahl PW in der Neuwagenflotte nach Ablauf des entsprechenden Referenzjahr ermittelt.
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Letzte Änderung 01.01.2024