Energieeffizienzsteigerungen durch Elektrizitätslieferanten

Das Parlament legt im Rahmen des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien das Ziel fest, bis 2035 mit Effizienzmassnahmen 2 TWh einzusparen. Dafür wird unter anderem ein neues Instrument ab 2025 eingeführt: Effizienzsteigerungen durch Elektrizitätslieferanten.

Mit diesem neuen Instrument werden den Elektrizitätslieferanten Einsparziele vorgegeben, die durch die Umsetzung verschiedener Massnahmen bei den Endverbraucherinnen und Endverbrauchern in der Schweiz (unter anderem bei Unternehmen und Privathaushalten) erreicht werden sollen. Konkret müssen die Elektrizitätslieferanten nachweisen, dass die Endverbraucherinnen und Endverbraucher Massnahmen für die Steigerung der Stromeffizienz umgesetzt haben – etwa bei elektrischen Antrieben, der Beleuchtung, Lüftungen, Kälteanlagen oder ähnlichen Anlagen und Geräten.

Elektrizitätslieferanten können wählen, ob sie diese Effizienzdienstleistungen selbst erbringen wollen oder ob sie diese Tätigkeit auslagern. Sie können auch Nachweise für von Dritten initiierte Effizienzmassnahmen erwerben. 

Neuerungen

Am 30.11.2025 wurden die Richtlinie und die standardisierten Massnahmen aktualisiert und publiziert. Eine detaillierte Liste der standardisierten Massnahmen ist in der Richtlinie in Anhang II zu finden.

Die neue Version der Protokolle für die standardisierten Massnahmen liegt im Excel-Format vor und enthält die Monitoring-Liste. Das Dokument ist zudem in drei Sprachen (DE / FR / IT) verfügbar, wobei die Sprache im Dokument ausgewählt werden kann.

Weiterer Verlauf

Seit dem 1. März 2025 ist die Geschäftsstelle aktiv. Sie dient als erste Anlaufstelle für alle Themen und ist zu den üblichen Bürozeiten unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:

E-Mail: info@effel.ch
Telefon: +41 58 332 22 83

Ab dem 1. Mai 2025 können die Anträge zur Anrechenbarkeit von nicht standardisierten Massnahmen gestellt werden. Die Anträge sind mittels der ausgefüllten Vorlage des Einsparungsprotokolls per E-Mail an die Geschäftsstelle zu senden. Effizienzmassnahmen können schon ab 2025 umgesetzt und ab 2026 zur Anrechnung gemeldet werden.

Dokumente

Faktenblatt

Richtlinie

Anwendungshilfen

Standardisierte Massnahmen

ID: 886

Fachkontakt
Letzte Änderung 01.12.2025

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