Energieeffizienzsteigerungen durch Elektrizitätslieferanten

Das Parlament legt im Rahmen des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien das Ziel fest, bis 2035 mit Effizienzmassnahmen 2 TWh einzusparen. Dafür wird unter anderem ein neues Instrument ab 2025 eingeführt: Effizienzsteigerungen durch Elektrizitätslieferanten.

Elektrizitätslieferanten erhalten neu eine Zielvorgabe. Diese erreichen sie durch die Umsetzung von verschiedenen Massnahmen bei den Endverbraucherinnen und Endverbrauchern in der Schweiz (d.h. bei Unternehmen und privaten Haushalten). Konkret müssen die Elektrizitätslieferanten nachweisen, dass die Endverbraucherinnen und Endverbraucher Massnahmen für die Stromeffizienz umgesetzt haben – etwa bei elektrischen Antrieben, der Beleuchtung, Lüftungen, Kälteanlagen oder ähnlichen Anlagen und Geräten.

Elektrizitätslieferanten können selber wählen, ob sie die Effizienzdienstleistungen mit einer neuen Geschäftseinheit selber erbringen wollen oder ob sie diese Tätigkeit auslagern. Sie können auch von Dritten Nachweise für von diesen initiierten Effizienzmassnahmen erwerben.

Weiterer Verlauf

Die Vernehmlassung der Verordnung wurde Ende Mai 2024 abgeschlossen. Die Stellungnahmen werden nun geprüft. Der Bundesrat wird die Verordnung voraussichtlich Ende 2024 beschliessen.

Weitere Unterlagen u.a. zu den standardisierten Massnahmen sowie dem Zulassungsprozess für nicht standardisierte Massnahmen sind in Erarbeitung und werden nach Beschluss des Bundesrats zur Verordnung Ende 2024 publiziert.

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Letzte Änderung 10.06.2024

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