Das Parlament legt im Rahmen des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien das Ziel fest, bis 2035 mit Effizienzmassnahmen 2 TWh einzusparen. Dafür wird unter anderem ein neues Instrument ab 2025 eingeführt: Effizienzsteigerungen durch Elektrizitätslieferanten.
Mit diesem neuen Instrument werden den Elektrizitätslieferanten Einsparziele vorgegeben, die durch die Umsetzung verschiedener Massnahmen bei den Endverbraucherinnen und Endverbrauchern in der Schweiz (unter anderem bei Unternehmen und Privathaushalten) erreicht werden sollen. Konkret müssen die Elektrizitätslieferanten nachweisen, dass die Endverbraucherinnen und Endverbraucher Massnahmen für die Steigerung der Stromeffizienz umgesetzt haben – etwa bei elektrischen Antrieben, der Beleuchtung, Lüftungen, Kälteanlagen oder ähnlichen Anlagen und Geräten.
Elektrizitätslieferanten können wählen, ob sie diese Effizienzdienstleistungen selbst erbringen wollen oder ob sie diese Tätigkeit auslagern. Sie können auch Nachweise für von Dritten initiierte Effizienzmassnahmen erwerben.