Radioaktive Abfälle
Rahmenbewilligung
Ein geologisches Tiefenlager ist eine Kernanlage nach Kernenergiegesetz. Damit es in Betrieb genommen werden darf, sind eine Rahmenbewilligung des Bundesrates, eine Bau- und eine Betriebsbewilligung des UVEK erforderlich.
Radioaktive Abfälle
Radioaktive Abfälle fallen in der Schweiz täglich an. Sie entstehen bei der Stromproduktion, in der Medizin, Industrie und Forschung.
Auswirkungen eines geologischen Tiefenlagers
Die Planung, der Bau und Betrieb eines geologischen Tiefenlagers haben Auswirkungen auf Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft in der Standortregion. Diese werden im Sachplanverfahren geologische Tiefenlager berücksichtigt.
Sachplan geologische Tiefenlager
Die Standortsuche für geologische Tiefenlager ist im Sachplan geologische Tiefenlager geregelt. Sie erfolgt in drei Etappen, in denen die Auswahl der Standortgebiete schrittweise eingeengt wird.
Stilllegung
Für die Stilllegung eines Kernkraftwerkes (KKW) ist die Durchführung eines öffentlichen Verfahrens nach Kernenergiegesetz erforderlich. Die KKW-Betreiber haben dazu ein Stilllegungsprojekt zu erstellen und beim BFE einzureichen.
Weitere Publikationen
Die aufgeführten Dokumente können beim Bundesamt für Energie kostenlos als gedruckte Exemplare bestellt werden.