Auswirkungen eines geologischen Tiefenlagers
Von radioaktiven Abfällen geht Strahlung aus. Geologische Tiefenlager sollen sicherstellen, dass Mensch und Umwelt vor möglichen negativen Auswirkungen geschützt sind. Die Bewilligungen für Bau und Betrieb eines Tiefenlagers werden deshalb nur erteilt, wenn die Gesuchstellerin nachweisen kann, dass vom Tiefenlager während des Betriebs und auch nach dessen Verschluss keine relevanten radiologischen Auswirkungen ausgehen.
Planung, Bau und Betrieb einer solchen Anlage haben aber auch Auswirkungen auf Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft in der Standortregion. Auch diese werden im Sachplanverfahren geologische Tiefenlager berücksichtigt:
- In den verschiedenen Bewilligungsverfahren werden die Auswirkungen auf die Umwelt mit Umweltverträglichkeitsprüfungen untersucht.
- Auswirkungen auf Wirtschaft und Gesellschaft werden von Anfang an beobachtet. Negativen Entwicklungen soll frühzeitig begegnet, aber auch Chancen für die regionale Entwicklung genutzt werden.
Wie für andere bauliche Grossprojekte muss in den Bewilligungsverfahren für das geologische Tiefenlager und für die Brennelement-Verpackungsanlage je eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach Artikel 10a des Umweltschutzgesetzes (USG) durchgeführt werden. Mit diesen wird von den Bundesbehörden geprüft, ob die geplanten Anlagen bei ihrem Bau und Betrieb die geltenden Umweltvorschriften einhalten. Im Rahmenbewilligungsverfahren erfolgt die UVP 1. Stufe und im Baubewilligungsverfahren die UVP 2. Stufe.
Die Nagra muss als Teil der Gesuchsunterlagen jeweils einen Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) einreichen, in welchem sie die voraussichtlichen Auswirkungen der Vorhaben auf die Umwelt sowie die vorgesehenen Massnahmen zur deren Vermeidung oder Minimierung darlegt. Dieser Bericht wird von den Kantons- und Bundesbehörden geprüft, und das Ergebnis der Prüfung wird Teil der Bewilligung, z.B. in Form zwingend einzuhaltender Auflagen wie Schutz- oder Ersatzmassnahmen.
Die Wirkung der UVP setzt nicht erst bei der Projektgenehmigung ein, sondern bereits während der Projektplanung. Sie hat zum Ziel, die Umweltauswirkungen der Anlagen frühzeitig zu erkennen und diese zu vermeiden oder zu begrenzen. So wurden z.B. bereits bei der Suche nach Standorten für die Oberflächeninfrastrukturen Umweltkriterien stark gewichtet.
Die Nagra hat 2015/16 ein erstes Mal Voruntersuchungen zur UVP für die damals noch drei Standortregionen durchgeführt. Eine Voruntersuchung enthält ein Pflichtenheft für den UVB und zeigt auf, welche Fragen mit welchen Methoden darin beantwortet werden sollen.
Mit dem Standortvorschlag für das Tiefenlager in Nördlich Lägern und für die Verpackungsanlage in Würenlingen hat die Nagra 2022 auch aktualisierte UVP-Voruntersuchungen für diese Standorte eingereicht. Die prüfenden Behörden kamen zum Schluss, dass diese Voruntersuchungen die Vorgaben der Umweltschutzgesetzgebung in den 17 untersuchten Umweltbereichen weitgehend erfüllen. Die Nagra musste die Pflichtenhefte für die Hauptuntersuchungen aber in einigen Punkten noch anpassen. Das BAFU hielt basierend auf dem damaligen Kenntnisstand fest, dass einer Bewilligung aus Umweltsicht keine unüberwindbaren Hürden im Weg stehen.
Die UVP-Verfahren für das Tiefenlager sind insofern ein Spezialfall, als zwischen der ersten und der zweiten Stufe ein grosser zeitlicher Abstand liegt, und sich Projektbestandteile, Bauverfahren oder Umweltschutzvorschriften in der Zwischenzeit ändern können. Im Rahmenbewilligungsgesuch werden nur die wichtigsten Grundzüge des Projekts festgelegt, und viele Umweltaspekte wie z.B. jene der Bauarbeiten können noch nicht abschliessend behandelt werden.
Im Rahmen der Diskussionen über die Platzierung der Oberflächeninfrastrukturen im Sachplanverfahren geologische Tiefenlager wurden Fragen des Gewässerschutzes teilweise kontrovers diskutiert. Besonders im Fokus standen dabei grosse, als Trinkwasser nutzbare Grundwasservorkommen. Verschiedene Akteure haben gefordert, dass der Gewässerschutz bei der Wahl der Standorte für die Oberflächeninfrastrukturen deutlich stärker als andere Kriterien gewichtet werden müsse. Die Nagra 2013 hat darauf in einem von den Bundesbehörden für plausibel befundenen Bericht dargelegt, wie der Schutz von Mensch und Umwelt insbesondere bezüglich Gewässerschutz sichergestellt werden kann.
Die Bundesbehörden halten fest, dass ein Tiefenlager und dessen Oberflächeninfrastrukturen keine besondere Gefahr für die Gewässer darstellen: Die vergleichsweise geringe Menge radioaktiver Abfälle liegt in fester und nur schwer löslicher Form vor und ist sicher verpackt und abgeschirmt. Zudem sind in der Verpackungsanlage und beim Tiefenlager zahlreiche bauliche und betriebliche Schutzmassnahmen vorgesehen. Die möglichen nuklearen Auswirkungen einer Kernanlage auf die Gewässer werden bei der sicherheitstechnischen Prüfung der kernenergierechtlichen Gesuche für die Rahmen-, Bau- und Betriebsbewilligung umfassend untersucht, wobei sehr strenge Grenzwerte erfüllt werden müssen. Nach Ansicht der Bundesbehörden besteht deshalb kein Grund, den Gewässerschutz bei der Interessenabwägung höher als andere Aspekte des Umweltschutzes oder der Raumplanung zu gewichten.
In Etappe 2 hat das BFE für alle sechs damaligen möglichen Standorte für ein geologisches Tiefenlager je eine sogenannte sozioökonomisch-ökologische Wirkungsstudie (SÖW) durchgeführt. Dabei wurden die potenziellen ökologischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen von Bau, Betrieb und bis zum Verschluss eines Tiefenlagers über knapp hundert Jahre in Form einer Nutzwertanalyse abgeschätzt. Die Studie basierte auf Datenanalysen, Literaturrecherchen und Interviews mit Fachleuten, und wurde 2014 veröffentlicht.
Die SÖW wurde in allen Standortregionen nach der gleichen Methodik durchgeführt: vierzig Indikatoren wurden zur Bewertung von sechs Oberzielen aggregiert (je zwei für die Wirkungsbereiche Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft). Das Ziel- und Indikatorensystem der SÖW sollte möglichst objektivierbare Wirkungen beurteilen. Mögliche indirekte und damit schwierig abschätzbare Wirkungen wie z.B. negative Imageeffekte wurden bewusst ausgeklammert. Eine Verrechnung der sechs Oberziele war dabei methodisch nicht zulässig. Das heisst namentlich, dass negative Wirkungen in den Teilen Umwelt und Gesellschaft nicht mit positiven Wirkungen im Teil Wirtschaft kompensiert werden konnten.
Die Auswirkungen des Tiefenlagers auf die beiden Oberziele des Wirkungsbereichs Wirtschaft (Regionalwirtschaftliche Effekte, öffentliche Finanzen) wurden für alle Standorte ähnlich positiv beurteilt. Die Oberziele in den Wirkungsbereichen Umwelt (Ressourcen schonen, Immissionen vermeiden) und Gesellschaft (Siedlungsraum entwickeln bzw. schützen) wurden bei allen Standorten negativ bewertet. Hier gab es teilweise aber grössere Unterschiede zwischen den einzelnen Regionen.
Während der Arbeiten an der SÖW haben sich insbesondere aufgrund von Rückmeldungen der Kantone und den Regionalkonferenzen zahlreiche Fragen ergeben, welche nicht direkt mit der SÖW beantwortet werden konnten, deren Klärung aber dennoch von breitem Interesse war. Das BFE hat viele dieser Zusatzfragen in mehreren Berichten beantwortet. Es gab auch Zusatzfragen, welche aufgrund des Planungsstandes in Etappe 2 noch nicht beantwortet oder nicht in der gewünschten Tiefe behandelt werden konnten. Diese sind bei der Konzipierung der vertieften Untersuchungen berücksichtigt worden.
Die Ergebnisse der SÖW und der Zusatzfragen wurden pro Standortregion in «Syntheseberichten» zusammengefasst, welche in späteren Jahren nachgeführt und um die Ergebnisse der Gesellschaftsstudie, des sozioökonomischen Monitorings und der Vertieften Untersuchungen ergänzt wurden.
Teilweise wird befürchtet, dass die Standortregion eines Tiefenlagers ein schlechtes Image erhält, und sie deswegen indirekte Auswirkungen auf Wirtschaft oder Bevölkerung erleiden könnte. Da in der SÖW solche «Image-Effekte» nicht berücksichtigt wurden, beschlossen die im Ausschuss der Kantone (AdK) zusammengeschlossenen Standortkantone die Durchführung einer sogenannten Gesellschaftsstudie. Diese Studie umfasste unter anderem Bevölkerungsbefragungen und wurde in den Standortregionen Jura Ost, Nördlich Lägern und Zürich Nordost durchgeführt. Die Ergebnisse wurden in den Jahren 2016 bzw. 2018 veröffentlicht. Dabei konnte zum damaligen Planungsstand keine negativen Auswirkungen auf die Wahrnehmung der Standortregionen durch die lokale Bevölkerung und die Bewohner angrenzender Regionen festgestellt werden. Die Schlussberichte dieser Studien sind auf der Seite des AdK verfügbar.
Ursprünglich war vorgesehen, dass die Standortkantone nach einigen Jahren eine zweite Befragungswelle durchführen, um die zeitliche Entwicklung in den Standortregionen beobachten zu können. Dieses Vorhaben wurde mittlerweile in das sozioökonomische Monitoring des BFE integriert.
Seit Beginn von Etappe 3 des Sachplanverfahrens wird in den vertieft zu untersuchenden Standortregionen ein Monitoring von gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Indikatoren durchgeführt. Dabei werden eine Reihe von gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Indikatoren in den Standortregionen periodisch erhoben und dokumentiert. Diese Grundlage schafft die Möglichkeit, unerwünschten Entwicklungen entgegenzuwirken und Chancen für positive Entwicklungen zu nutzen.
Das Monitoring erfasst die regionalen Entwicklungen systematisch und trägt damit dazu bei, die Diskussionen über die Auswirkungen des Tiefenlagers zu versachlichen. Gleichzeitig zeigt es Bereiche auf, in denen konkrete Projekte in den Regionen angesetzt werden können und sollen, damit eine nachhaltige Entwicklung trotz bzw. mit Tiefenlager möglich ist.
Ein Monitoring allein kann keine Kausalitäten der Auswirkungen erklären. Es wird also in vielen Fällen offen bleiben, ob beobachtete Veränderungen durch regionale Massnahmen, durch das Tiefenlager oder durch andere Treiber zustande gekommen sind. Dazu bedarf es vertiefter Untersuchungen.
Im Hinblick auf das Monitoring hat das BFE in Zusammenarbeit mit den Standortregionen und kantonen ein Konzept erarbeitet und 2016 veröffentlicht. Das Konzept wurde 2017 weiter konkretisiert und 2018/19 in einer Pilotdurchführung getestet. Die im Pilot festgestellten Entwicklungen der Standortregionen wichen nicht wesentlich von der Entwicklung benachbarter Regionen oder vom schweizerischen bzw. süddeutschen Durchschnitt ab. Das war keine Überraschung, da der Standort des Tiefenlagers damals noch nicht vorgeschlagen war und in den Regionen bis dahin nur wenige entsprechende Aktivitäten stattgefunden hatten. Trotzdem ist es wichtig, eine längere Zeitreihe als «Nullmessung» aufzubauen, mit welcher dann die Ergebnisse während der Bau- oder Betriebsphase des Lagers verglichen werden können.
Im Jahr 2024 wurde das Monitoring ein zweites Mal durchgeführt.
Die vertieften Untersuchungen (VU) in Etappe 3 des Sachplanverfahrens sind (i. d. R. einmalige) Studien, welche einzelne Fragen zu Auswirkungen eines Tiefenlagers vertiefen und ausgewählte künftige Auswirkungen mittels Szenarien oder Prognosen abschätzen. Dabei geht es um die Prognose von potenziellen Auswirkungen und Entwicklungen, allenfalls auch von Kausalitäten. Es sind auch VU denkbar, welche bereits eingetretene Effekte vertieft untersuchen (ex post, z.B. allenfalls bereits eingetretene Veränderungen auf dem Immobilienmarkt).
Die VU behandeln nicht nur volkswirtschaftliche Themen. Sie dienen als «Auffangbecken», insbesondere falls Fragen auftauchen sollten, welche von den UVP oder der Gesellschaftsstudie nicht ausreichend abgedeckt werden.
Das BFE hat 2016 in Zusammenarbeit mit den Standortregionen und -kantonen ein Konzept für die Vertieften Untersuchungen erarbeitet und veröffentlicht. Dazu wurden insbesondere die noch offenen Zusatzfragen zur SÖW berücksichtigt. Das Konzept sah folgende sechs Studien vor:
A: Wohnstandort und Wirtschaft
B: Öffentliche Finanzen
C/D: Verschiedene Perimeter und Zeiträume
E: Wirtschaftliche Effekte der Auswirkungen auf den Verkehr
F: Beschaffungswesen und RegionalwirtschaftDiese Studien decken alle Themenbereiche ab, deren Untersuchung zum Zeitpunkt der Erarbeitung des Konzeptes VU zielführend erschien. Bisher wurden eine Vorstudie zum Themenbereich A sowie zwei Studien zum Themenbereich F durchgeführt und veröffentlicht.
Da es nicht ausgeschlossen ist, dass im Verlauf von Etappe 3 neue Fragestellungen auftauchen, sind im Rahmen der VU auch zusätzliche, nicht im Konzept vorgesehene Studien und Untersuchungen denkbar.
Im Zusammenhang mit dem Tiefenlager wird häufig die Befürchtung geäussert, dass die Immobilienpreise in der Standortregion deswegen sinken könnten. Das BFE beobachtet deshalb den Immobilienmarkt in seinem Monitoring von Wirtschaft und Gesellschaft in den Standortregionen. Bisher konnten dabei keine negativen Effekte festgestellt werden.
Eine exakte Quantifizierung der Effekte eines Tiefenlagers auf die Immobilien- und Bodenpreise ist aus heutiger Sicht unmöglich. Eine Studie im Jahr 2011 kam aber zum Schluss, dass nach Inbetriebnahme des Tiefenlagers höchstens an Standorten mit direkter Sichtbarkeit der Oberflächeninfrastrukturen allenfalls geringfügige Werteinbussen auftreten könnten. Aufgrund der Lage der Areale im Haberstal in der Gemeinde Stadel und beim Zwilag in der Gemeinde Würenlingen und der umgebenden Topografie ist folglich nicht damit zu rechnen, dass eine grossräumige, substanzielle Abwertung von Immobilien aufgrund des Tiefenlagers erfolgen wird.
Zu ähnlichen Schlüssen kamen zwei Studien zur aktuellen Entwicklung in der Gemeinde Stadel und im Zürcher Unterland, welche im Auftrag des Kantons Zürich direkt nach der Bekanntgabe der Standortwahl sowie ein Jahr danach durchgeführt wurden.