Sachplan geologische Tiefenlager
Die Standortsuche für geologische Tiefenlager ist im Sachplan geologische Tiefenlager geregelt. Sie erfolgt in drei Etappen, in denen die Auswahl der Standortgebiete schrittweise eingeengt wird. Am Schluss jeder Etappe entscheidet der Bundesrat über das weitere Vorgehen. Das Bundesamt für Energie (BFE) trägt die Gesamtverantwortung für das Verfahren. Die Sicherheit von Mensch und Umwelt hat oberste Priorität. Die im Sachplan verankerte Partizipation ermöglicht den frühzeitigen Einbezug der lokalen Bevölkerung, der Gemeinden, der Kantone und des benachbarten Auslands. So wird ein transparentes Verfahren sichergestellt.
Sachplan
Mit einem Sachplan koordiniert der Bund raumwirksame Aufgaben von nationaler Bedeutung in einem einzelnen Verfahren. Er arbeitet dabei mit den Behörden der Kantone und Gemeinden zusammen und berücksichtigt deren Anliegen.