UVEK legt Kapitalkostensatz für Stromnetze für das Tarifjahr 2021 fest
Bern, 03.03.2020 - Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) legt den WACC, den durchschnittlichen Kapitalkostensatz für Investitionen ins Stromnetz, für das Tarifjahr 2021 auf 3,83% fest. Damit bleibt der WACC im Vergleich zum Tarifjahr 2020 unverändert.
Die Netznutzungskosten sind eine wesentliche Komponente des Strompreises. Sie setzen sich zusammen aus den Kosten für die Amortisation des Netzes, den Betriebskosten und den kalkulatorischen Zinsen. Für das Kapital, das in den vorhandenen Stromnetzen steckt oder das in neue Stromnetze investiert werden soll, hat der Kapitalgeber Anspruch auf eine Verzinsung. Diese wird in einem durchschnittlichen kalkulatorischen Kapitalkostensatz festgesetzt, dem so genannten WACC (Weighted Average Cost of Capital).
Aufgrund der in der Stromversorgungsverordnung festgelegten Berechnungsmethode und nach Konsultation der ElCom, des SECO, des Preisüberwachers und weiterer interessierter Bundesstellen, setzt das UVEK den WACC für das Tarifjahr 2021 auf 3,83 % fest. Damit ergibt sich im Vergleich zum Tarifjahr 2020 keine Veränderung.
Die Berechnungsmethode soll 2021 überprüft werden. Danach soll falls erforderlich eine Anpassung der Stromversorgungsverordnung vorbereitet werden.
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